Auch eine Abmahnung von Jörg Sieger über Rechtsanwalt Michael Rohe erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Michael Rohe für Herrn Jörg Sieger zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner im Wege des Online-Handels unter anderem Wolle und Wollprodukte an Endverbraucher vertreibe. Unter Hinweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird sodann darauf hingewiesen, dass sich der Abgemahnte nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halte. Konkret geht es um die fehlende Angabe des Grundpreises. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Angabe des Grundpreises dem Käufer einen leichteren Preisvergleich ermöglichen solle, besonders bei Packungen mit unterschiedlicher Füllmenge.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass er als Mitbewerber dem Abmahner zur Unterlassung verpflichtet sei. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Abgemahnte aufgefordert, die Verstöße unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Vorschlag für eine solche Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Der beigefügte Vorschlag sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro und eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 5.000,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben mit einem Betrag in Höhe von 413,90 Euro beziffert.

Meine Einschätzung

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der fehlenden Angabe des Grundpreises sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie insbesondere berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben der Preisangabenverordnung hinsichtlich der Angabe von Grundpreisen sehr fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Michael Rohe für Herrn Jörg Sieger erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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