Auch eine Abmahnung von Jürgen Kotzott über die Kanzlei Fuchs & Kollegen erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Fuchs & Kollegen für Herrn Jürgen Kotzott zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

In dem hier vorliegenden Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner, wie der Abgemahnte, Münzen verkauft. In diesem Zusammenhang wird auf den Shop des Abmahners bei eBay hingewiesen.

Unter Verweis auf ein eBay-Angebot des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte entziehe sich den gesetzlichen Anforderungen, denen er als gewerblicher Verkäufer unterliegt. Da der Abgemahnte unter Verwendung des eBay-Portals an Verbraucher verkaufe und liefere, habe er die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte gemäß § 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach müsse er gegenüber Verbrauchern sämtliche Informations- und Belehrungspflichten erfüllen. Gerügt werden im Einzelnen:

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung / fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Preisangaben ohne Mehrwertsteuer
  • kein Hinweis auf das Mängelhaftungsrecht
  • das Versandrisiko wird trotz einer Schickschuld auf den Käufer abgewälzt
  • kein Ausweis der Mehrwertsteuer

Das Verhalten des Abgemahnten sei rechtlich als „unlauter“ einzustufen“.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte wird zunächst aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten ab sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten erstatten. In diesem Zusammenhang wird ein Vergleichsvorschlag unterbreitet.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Fuchs & Kollegen für Herrn Jürgen Kotzott erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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