Auch eine Abmahnung von Jürgen Kramer über die ITB Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung von Jürgen Kramer über die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner auf der Verkaufsplattform eBay Haar- und Körperpflegeprodukte vertreibe. Der abgemahnte sei ebenfalls als gewerbliche Verkäufer auf der Handelsplattform eBay tätig und biete gleichartige Produkte an, sodass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehe.

Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um folgende Verstöße:

  • fehlender Hyperlink zur OS-Streitschlichtungsplattform
  • widersprüchliche Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
  • fehlende Angabe des Grundpreises bei dem Angebot grundpreispflichtiger Ware

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten der Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro erstatten, was Kosten in Höhe von 1.358,86 Euro entspricht.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Abmahnung wie im vorliegenden Fall auf Verstöße gegen rechtliche Vorgaben bezieht, deren Einhaltung recht fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Jürgen Kramer über die ITB Rechtsanwälte erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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