Auch eine Abmahnung von Lothar Fürst über Rechtsanwalt S. erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Lothar Fürst über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner Inhaber eines Modelabels ist. Dieses Label verkaufe europaweit über Webshops, Handelsplattformen (z. B. eBay) und Boutiquen Taschen jedweder Art, Kleinlederwaren wie z. B. Portemonnaies, Gürtel und Kreditkartenetuis sowie Mode-Accessoires u. a.

Unter Verweis auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird zunächst ausgeführt, für alle Händler auf der Handelsplattform eBay bestehe die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht hinreichend nachgekommen. So halte er den Hyperlink zur EU-Online-Streitbeilegung nicht vor. Er weise zwar in seinen AGB auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hin. Dies reiche jedoch nicht aus. Die Internetadresse müsse verlinkt werden, der Verbraucher müsse auf den Link klicken können. 

Daneben habe der Abmahner festgestellt, dass der Abgemahnte den näher bezeichneten Artikel an prominenter Stelle mit der Bezeichnung „PU-Leder“ bewerbe. Es existiere in der Bundesrepublik Deutschland kein Material, welches chemisch, wissenschaftlich oder technisch mit dem Genannten bezeichnet werden darf. Der Begriff sei von der Werbebranche erfunden, um Kunststoffprodukte aus PVC oder Polyurethan in die Nähe von hochwertigen Leder zu rücken. Der Verbraucher, der diese Materialbezeichnung liest, gelange zu der Auffassung, dass es sich um Leder handelt, was gerade nicht der Fall sei.

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 4.000,00 Euro tragen (413,64 Euro). 

Meine Einschätzung

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. in der Vergangenheit wiederholt für verschiedene Mandanten Abmahnungen ausgesprochen hat, unter anderem wegen des Vorwurfes der fehlenden Einbindung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform. Ich habe daher bereits eine ganze Reihe von Mandanten zu entsprechenden Verfahren beraten bzw. vertreten.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Lothar Fürst über Rechtsanwalt S. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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