Auch eine Abmahnung von Raoul Teves über die HKMW Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Raoul Teves über die HKMW Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner im Internet unter anderem auf der Handelsplattform eBay mit Waren aller Art handelt, unter anderem mit Kinderspielzeug. Der Abgemahnte handle ebenfalls mit solchen Waren. Es bestehe daher ein Wettbewerbsverhältnis.

Im Weiteren werden unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt, nämlich im Einzelnen:

  • widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist
  • fehlende Link-Funktionalität des Links auf die OS-Plattform

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens der insoweit gesetzten Frist wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt.

Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in dem Schreiben nicht angesprochen. Für den Fall der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Streitwert, dessen endgültige Festsetzung dem Gericht obliegt, in der Hauptsache mit vorläufig 10.000,00 Euro veranschlagt werden wird.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Raoul Teves über die HKMW Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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