Auch eine Abmahnung von Roland Milto erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde eine Abmahnung von Roland Milto zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehle ich Ihnen dringend, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abgemahnte in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der Unternehmung des Abmahners stehen soll. In dem hier vorliegenden Fall geht es insoweit um den Vertrieb von Mund- und Nasenmasken.

Im Weiteren werden fehlende bzw. fehlerhafte Informationen gerügt. Insoweit geht es um die Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und die Angaben zum Anbieter.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Abmahnkosten in Höhe von 351,86 Euro zahlen, wobei angeboten wird, diesen Betrag auf 300,00 Euro zu reduzieren, wenn die Zahlung innerhalb einer sehr kurzen Frist gezahlt wird.

Meine Einschätzung: 

Nach meiner Auffassung bestehen zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die mir vorliegende Abmahnung eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche darstellt.

Meiner Meinung nach unterliegt bereits das behauptete Wettbewerbsverhältnis Zweifeln.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Roland Milto erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema