Auch eine Abmahnung wegen des Films „Hitman: Agent 47“ erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen, illegales Filesharing betrieben zu haben und so den Film „Hitman: Agent 47“ unter anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht zu haben.

2. Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen wird von den Betroffenen verlangt, dass

  • sie eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und
  • sie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 915 € begleichen. Dieser Vergleichsbetrag setzt sich zusammen aus dem geforderten Schadensersatz zuzüglich der Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Seite.

Unser ausdrücklicher Rat ist jedoch: Zahlen oder/und unterzeichnen Sie nichts!

3. Ich habe auch eine Abmahnung erhalten, wie reagiere ich richtig?

Wenn Sie in Ihrer Post auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer vorgefunden haben, dann versuchen Sie, zunächst Ruhe zu bewahren. Unüberlegtes und vorschnelles Handeln bringen in dieser Situation leider überhaupt nichts.

Besser ist es, rechtlichen Beistand aufzusuchen. Dieser wird zunächst eine Prüfung vornehmen und dementsprechend Möglichkeiten, zu reagieren, aufzeigen.

Dabei kann die Prüfung unter anderem auch ergeben, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind, z.B. weil Sie oder andere Familienmitglieder zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht vor Ort waren und dementsprechend auch nicht den Internetanschluss genutzt haben. Oft reicht es, in diesem Fall die Forderungen kurz als unberechtigt schriftlich zurück zu weisen.

Aber selbst wenn Sie zu Recht eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig die Forderungen von Waldorf Frommer in dem Maße annehmen. Das Abändern (Modifizieren) der Unterlassungserklärung empfiehlt sich in jedem Fall, da die beigefügte Erklärung viel zu weit gefasst ist und Sie mit Ihrer Unterschrift im Prinzip einen Vertrag eingehen. Verstoßen Sie gegen diesen Vertrag, dann verpflichten Sie sich zu überhöhten Vertragsstrafen. Dem können wir durch das Modifizieren entgegenwirken.

Auch der geforderte Vergleichsbetrag wird regelmäßig zu hoch angesetzt und kann noch heruntergehandelt werden. Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Meine jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen hilft mir, für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Unterschreiben Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hitman: Agent 47“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei wissen wir, wie man mit den Abmahnern umgeht.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Fragen Sie dabei auch nach unseren kostengünstigen Pauschalpreisen. Dank E-Mail und Telefon stellt auch die bundesweite Vertretung Ihrer Interessen kein Problem dar. Hilfreich wäre es jedoch, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung zukommen lassen könnten, da wir uns so optimal auf das Erstgespräch vorbereiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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