Auch eine Bechtigungsanfrage der iOcean UG über Rechtsanwalt S. erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage:

Die hier vorliegende Berechtigungsanfrage ist an einen eBay-Händler gerichtet, der Sportartikel verkauft. Unter Bezugnahme auf ein konkretes eBay-Angebot wird ausgeführt, dass dem angegebenen Verkaufspreis eine unverbindliche Herstellerverkaufspreisempfehlung (UVP) gegenübergestellt ist.

Die angebotenen Schuhe würden nicht der aktuellen Kollektion des Herstellers entstammen. Es handle sich um ein älteres Vorläufermodell. Dieses Produkt werde nicht mehr in der Preisliste des Herstellers geführt. Damit habe der Hersteller seinen Einfluss auf die Preisbildung des Handels bereits aufgegeben, sodass eine unverbindliche Preisempfehlung gar nicht mehr existent sei. Vor diesem Hintergrund wird im Wege einer formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher aktuellen Herstellerangaben der Angeschriebene sich berechtigt fühle, die angebotenen Schuhe unter Verweis auf eine UVP anzubieten.

Zu den Aufforderungen in dem Schreiben:

Für den Fall, dass die beworbene UVP nicht, nicht mehr bzw. nicht in der angegebenen Höhe bestehe, sei die beanstandete Werbung sofort zu unterlassen. Der Angeschriebene dürfe dann nicht weiter mit veralteten bzw. nicht mehr existenten UVP werben. Ferner habe er dann innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 5.000,00 Euro zu erstatten (492,54 Euro).

Meine Einschätzung: 

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. in der Vergangenheit wiederholt sowohl für die iOcean UG als auch für verschiedene andere Mandanten Abmahnungen ausgesprochen hat. Ich habe daher bereits eine ganze Reihe von Mandanten zu entsprechenden Verfahren beraten bzw. vertreten. Nach meiner Einschätzung bestehen im Hinblick auf die Abmahntätigkeit der iOcean UG Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter haben könnte.

Auffällig ist auch die Tatsache, dass die in der Vergangenheit für die iOcean UG ausgesprochenen Abmahnungen sich auf den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Vorgaben für den Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten und deren Zubehör bezogen. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Wenn Sie auch eine Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalt S. für die iOcean UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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