Auch eine Berechtigungsanfrage der Juwelier Chronotage GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde eine Berechtigungsanfrage der Juwelier Chronotage GmbH über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Tätigkeit von Rechtsanwalt S.:

Über die Tätigkeit von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH hatte ich hier bereits berichtet. Da ging es allerdings um den Vorwurf, dass batteriebetriebene Armbanduhren erst dann zum Verkauf an Letztverbraucher angeboten werden dürfen, wenn sie zuvor ordnungsgemäß nach den Regelungen des ElektroG bei der Stiftung EAR registriert worden sind:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-juwelier-chronotage-gmbh-ueber-rechtsanwalt-S.-erhalten_181294.html

Zu der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage:

In der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage wird nunmehr auf ein eBay-Angebot verwiesen, in dem dem Verkaufspreis eine unverbindliche Herstellerverkaufspreisempfehlung (UVP) gegenübergestellt wird. Grund der Berechtigungsanfrage ist die bitte um Mitteilung, aufgrund welcher aktuellen Herstellerangaben der ebay-Verkäufer sich berechtigt fühle, die angebotene Ware unter Verweis auf eine UVP anzubieten.

Für den Fall, dass die beworbene UVP nicht, nicht mehr bzw. nicht mehr in der angegebenen Höhe bestehe, sei die beanstandete Werbung sofort zu unterlassen. Ferner habe der ebay-Verkäufer dann innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und auch die Verfahrenskosten i.H.v. 326,31 Euro zu erstatten.

Meine Einschätzung: 

In der Vergangenheit hatte Rechtsanwalt S. für verschiedene seiner Mandanten zahlreiche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informationspflichten ausgesprochen. Nachdem am 02.12.2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten ist, versendet er nunmehr für verschiedene seiner Mandanten Berechtigungsanfragen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-berechtigungsanfrage-der-iocean-ug-ueber-rechtsanwalt-S._182981.html

Vor dem Hintergrund der Gesamtumstände der Tätigkeit von Rechtsanwalt S. bestehen nach meiner Auffassung zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die Tätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat, so dass eine Rechtsverteidigung gegen eine entsprechende Berechtigungsanfrage erfolgen sollte.

In der Sache selbst ist die Werbung mit Preisgegenüberstellungen nach meiner Erfahrung recht fehleranfällig. Vor diesem Hintergrund sollten Sie in Ihrem Fall unbedingt auch den konkreten Sachverhalt überprüfen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler wie Sie und habe in der Vergangenheit bereits in einer Vielzahl von Fällen Betroffene zu Abmahnungen und Berechtigungsanfragen beraten und vertreten.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Wenn Sie auch eine Berechtigungsanfrage der Juwelier Chronotage GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema