Auch eine Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalt S. für die Plogoo UG erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Berechtigungsanfrage (Registrierungspflicht gemäß ElektroG) von Rechtsanwalt S. für Plogoo UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage:

In der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage wird zunächst ausgeführt, dass die Plogoo UG einen Onlineshop betreibe. Zu ihrem Sortiment würden Lampen, Computer, Büroartikel, Haushaltsgeräte und sonstige Elektrokleingeräte gehören. 

Sodann wird auf ein konkretes eBay-Angebot verwiesen. Hierzu wird ausgeführt, dass nach den Recherchen der Plogoo UG für dieses Produkt ein absolutes Vertriebsverbot bestehe. So sei das Produkt, anders als zwingend gesetzlich vorgeschrieben, nicht mit einer Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständiger Behörde ordnungsgemäß registriert. Dass das angesprochene Produkt als markenlos angeboten wird, sei nach den amtlichen Verlautbarungen der Stiftung EAR ein dringendes Indiz für das Fehlen der Registrierung.

Zu den Forderungen in dem Schreiben:

Der angeschriebene eBay-Verkäufer wird um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher gültigen Registrierung bei der Stiftung EAR er sich berechtigt fühle, die angebotenen Elektrogeräte in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten.

Für den Fall, dass für das streitgegenständliche Elektrogerät keine Hersteller- und/oder keine Markenregistrierung vorhanden ist, sei der Verkauf sofort einzustellen. Ferner habe der angeschriebene eBay-Verkäufer dann innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.500,00 Euro beziffert (347,60 Euro)

Meine Einschätzung:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen für einen anderen Mandanten ebenfalls entsprechende Berechtigungsanfragen versandt hat.

Wenn Sie auch eine solche Berechtigungsanfrage erhalten haben, sollten Sie zunächst überprüfen, ob die erforderliche Registrierung vorliegt oder nicht.

Unabhängig davon, ob der erhobene Vorwurf der fehlenden Registrierung berechtigt ist oder nicht, bestehen nach meiner Auffassung gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass das Vorgehen der Plogoo UG rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Wenn Sie auch eine Berechtigungsanfrage von Rechtsanwalt S. für die Plogoo UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gern für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema