Abmahnung wegen Staubsauger-Energielabel von Plogoo UG durch S. Rechtsanwalt

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Der Verkauf von Staubsaugern gerät ins Visier der Abmahner. Seit dem 19. Januar 2019 dürfen Händler nämlich neue Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel bewerben, da es die Energielabel-Verordnung für Staubsauger nicht mehr gibt. 

Händler müssen bereits angebrachte Label unverzüglich von den Staubsaugern entfernen oder aber so überkleben, dass das Label nicht mehr zu erkennen ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Aktuelle Abmahnung der Plogoo UG vom 11.4.2019

Die Plogoo UG (haftungsbeschränkt) lässt derzeit Händler über den Berliner Rechtsanwalt S. aussprechen. Im Betreff der Abmahnung steht „Energieeffizienz Staubsauger“. Ein Abmahnschreiben vom 11.4.2019 liegt mir gerade vor.

Was will die Plogoo UG?

Der Abgemahnte soll bis zum 24.4.2019 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000 EUR, mithin Kosten i. H. v. 334,75 EUR, erstatten.

Meine Handlungsempfehlung bei der Abmahnung:

  • Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. 

Mein Ziel ist es, dass Onlinehändler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie haben auch eine Abmahnung der Plogoo UG erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten gern mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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