Auch Kredite der Landesbank Saar (Saar LB) widerruflich!

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Update: Dieser Artikel ist z. T. veraltet. Ob Ihnen bei einem vor oder nach dem 10.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zustehen könnte, entnehmen Sie bitte dem Rechtstipp-Update „Widerrufsjoker Immobiliendarlehen 2017“ (Update Widerrufsjoker Immobiliendarlehen 2017) oder stellen Sie bei Rechtsanwalt Dr. Schweers direkt eine Anfrage.

Die Saar LB war eine regional im Saarland und im Nordosten Frankreichs verankerte Bank. Nach Eigentumswechseln und Portfolioverkäufen sind die Kredite nun zum größten Teil auf die DKB übergegangen.

Die Saar LB scheiterte wie andere Banken oft daran, gesetzmäßige Widerrufsbelehrungen zu erteilen. Als Kreditnehmer der Saar LB bestehen daher gute Chancen, vorzeitig ohne Strafzins bzw. Vorfälligkeitsentschädigung auszusteigen und die niedrigen Bauzinsen, ggf. bei einer anderen Bank, zu nutzen.

So hat das Landgericht Saarbrücken eine Widerrufsbelehrung, die Teil eines Darlehensvertrags aus 2007 war, für falsch befunden. Die Belehrung erhielt den weit verbreiteten falschen Hinweis zum Fristbeginn („frühestens mit Erhalt dieser Belehrung”), entsprach aber auch nicht dem gesetzlichen Muster. Wäre dies der Fall gewesen, hätte die Belehrung trotz ihrer Mängel rein formal als richtig gegolten. Die SaarLB konnte sich aber nicht erfolgreich auf die Schutzwirkung der Musterbelehrung berufen, da die Widerrufsbelehrung von dieser erheblich abwich. 

Nach Auffassung des LG Saarbrücken lautete die Überschrift „Widerrufsbelehrung zum Widerrufsrecht” anstatt richtigerweise „Widerrufsbelehrung” und es fehlte die Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht”. Zudem sei abweichend vom Muster unter der Überschrift „Widerrufsfolgen” der Begriff „Gebrauchsvorteile” hinzugefügt worden.

Nach alledem bestehen hier gute Chancen für Verbraucher, den Widerruf erfolgreich durchzusetzen. Wer sein Prozesskostenrisiko ganz ausschalten will, kann einen Prozesskostenfinanzierer einbinden. Rechtsanwalt Dr. Schweers arbeitet mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Der Mandant muss sich allerdings darauf einstellen, einen Teil des eingeklagten finanziellen Vorteils an den Prozesskostenfinanzierer auszuzahlen. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken kann der Verbraucher sein Recht ohnehin abgesichert und mit Nachdruck verfolgen.

Der Gesetzgeber wird den „Widerrufsjoker” für Darlehensverträge abschaffen, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Jeder Verbraucher hat nur noch bis einschließlich den 21.06.2016 Zeit, seinen Darlehensvertrag zu widerrufen und die Niedrigzinsphase auszunutzen. Danach ist der Widerruf endgültig nicht mehr möglich.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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