Auch Sie sollen Vertragsstrafe an den VDAK e.V. zahlen? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde Schreiben vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK Aktiver Gewerbeschutz) zur Prüfung vorgelegt, mit dem Vertragsstrafe gefordert wird. Wenn auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie sich beraten lassen.

Zur Abmahntätigkeit des VDAK e.V.:

Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. hatte vor einiger Zeit eine ganze Reihe von Abmahnungen wegen Garantiehinweisen ohne ergänzende Informationen zu den beworbenen Garantien ausgesprochen. Ich hatte daher verschiedene Mandanten zu entsprechenden Abmahnungen vertreten und hier auch über die Abmahntätigkeit des Vereins berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-deutscher-und-auslaendischer-kaufleute-e-v-vdak-erhalten_103784.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-vdak-wegen-garantiewerbung-erhalten-ich-berate-sie_117421.html

Zu der nunmehr vorliegenden Vertragsstrafenforderung:

Das nunmehr vorliegende Schreiben mit der Vertragsstrafenforderung bezieht sich auf eBay-Angebote mit Garantiehinweisen ohne ergänzende Informationen zu der Garantie.

Meine Einschätzung: 

Nach meiner Auffassung ist nach wie vor unklar, ob der Verein die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um Abmahnungen auszusprechen. Hierfür wäre nämlich erforderlich, dass der Verein nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung im Stande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen. Hieran habe ich Zweifel, da mir mehrere Fälle vorliegen, in denen der Verein ersichtlich nicht einmal im Stande war, innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen auf Schreiben zu reagieren. Des Weiteren müsste dem Verein eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben wie die Abgemahnten.

Um dem Einwand der fehlenden Aktivlegitimation vorzubeugen, wird in dem hier vorliegenden Schreiben zum Nachweis der gegenwärtigen wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit auf drei gerichtliche Entscheidungen verwiesen, die sich auf Garantiehinweise ohne die erforderlichen ergänzenden Informationen beziehen. Ob die entsprechenden Entscheidungen zum Nachweis der Aktivlegitimation tatsächlich geeignet sind, ist allerdings im Einzelfall zu prüfen.

Im Übrigen bestehen nach meiner Auffassung Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Vereins. 

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie ohne Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung erhalten haben oder Vertragsstrafe zahlen sollen. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie sollen auch Vertragsstrafe zahlen?

Wenn Sie auch ein Schreiben vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK Aktiver Gewerbeschutz) mit einer Vertragsstrafenforderung erhalten haben, können Sie sich unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  1. Rufen Sie mich einfach an.
  2. Schicken Sie mir eine E-Mail.
  3. Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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