Aufhebungsvertrag in Krisenzeiten: (K)eine gute Idee?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Manch einen Arbeitnehmer reizt es, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Arbeitgeber greifen zur Zeit tief in die Tasche und bieten mitunter hohe Abfindungen an. Nur: Ist die Corona-Krisenzeit überhaupt der richtige Zeitpunkt für Aufhebungsverträge? Schließlich leiden viele Branchen unter der Corona-Situation, und viele Arbeitgeber schieben ihre Insolvenz wegen der neuen Insolvenzregeln nur vor sich her.

Kann man dazu raten, einen Aufhebungsvertrag jetzt zu unterschrieben, oder ist das doch keine gute Idee? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Meine vorsichtige Prognose ist, dass viele Unternehmen, die sich heute gerade noch so über Wasser halten, in etwa einem Jahr ins Schlingern geraten werden, und zwar geballt.

Deshalb kann es je nach Branche und Arbeitgeber eine gute Idee sein, den attraktiven Aufhebungsvertrag jetzt zu unterschreiben und sich auf Jobsuche zu machen, bevor zu viele Mitbewerber dasselbe tun – und nicht erst in einem Jahr, wenn es mutmaßlich zu einer Wirtschaftskrise wie in 2008/2009 kommen kann. Zumal die heutigen Abfindungen oft deutlich höher ausfallen dürften, als in einem Jahr, wenn sich viele Arbeitgeber vielleicht in der Insolvenz befinden.

Arbeitnehmertipp: Schauen Sie sich Ihr Unternehmen genau an und fragen Sie sich: Kommt mein Arbeitgeber gut durch die Corona-Krise? Wie wird er in einem Jahr dastehen? Wie geht es der Branche insgesamt, und meinen Jobaussichten?

Ist Ihr Arbeitgeber solide und gut aufgestellt, würde ich eher von einem Abfindungsvertrag abraten. Bei einem schwächelnden Unternehmen, das nach alten Regeln schon längst hätte Insolvenz anmelden müssen, sollte man das Abfindungsangebot zur Zeit vielleicht lieber annehmen – am besten mit einer sogenannten Turboklausel, die es dem Arbeitnehmer erlaubt, sofort auszusteigen und einen Job zu suchen, wobei sein Restgehalt zur Abfindung hinzugerechnet wird.

Besprechen Sie das Angebot eines Aufhebungsvertrages aber immer zuerst mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie unterschreiben. Man sollte einen Aufhebungsvertrag nur dann annehmen, wenn er eine adäquate Gegenleistung für den Jobverlust bietet!

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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