Aufhebungsvertrag und Änderungsvertrag

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Während der Aufhebungsvertrag dazu führt, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (z.B. Arbeitsvertrag) enden, geht der Vertrag nach einem Änderungsvertrag weiter, wenn auch mit anderen Bedingungen, meist ungünstigeren.

Inhaltlich ist ein Änderungsvertrag meistens eine Änderungskündigung.

Da bei Änderungskündigungen auch die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind, ist dies normalerweise auch beim  Änderungsvertrag zu berücksichtigen.

Da es sich aber nicht um eine einseitige Erklärung handelt, sondern um  eine Vertragsänderung,  liegt es im jeweiligen Verhandlungsgeschick, ab wann und zu welchen Konditionen der Vertrag weiter läuft.

Während die eine Partei meistens sofort geänderte Vertragsbedingungen wünscht, strebt die andere Partei an, dass die Bedingungen des Vertrages erst später geändert werden. Das ist Verhandlungssache.

Weitere Infos: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a56.html

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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