Aufhebungsvertrag – unterschreiben ohne anwaltlichen Rat?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Einen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag sollte man zuerst von einem Experten prüfen lassen. Der Arbeitnehmer kann von dessen Rat nur profitieren, denn die meisten Aufhebungsverträge benachteiligen Arbeitnehmer, weshalb ein dazu befragter Experte regelmäßig erst einmal von der Unterschrift abraten wird.

Sind aber Situationen denkbar, in denen der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag getrost unterschreiben kann, ohne vorherige Absprache mit einem Arbeitsrechtler? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Nicht selten üben Arbeitgeber Druck auf den Arbeitnehmer aus, damit dieser den Aufhebungsvertrag innerhalb kurzer Frist oder am besten gleich vor Ort unterschreibt.

Meist heißt es dann, dass der Arbeitnehmer ein so „gutes Angebot“ „kein zweites Mal“ bekommen wird. Oder man droht mit einer Strafanzeige und dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung.

Viele Arbeitnehmer verängstigt das, nicht wenige knicken ein und unterschreiben.

Nur sollte man das nicht tun! Es gibt nämlich aus meiner Sicht so gut wie keine Situation, in der der Arbeitnehmer dem Drängen seines Arbeitgebers nachgeben sollte.

Die Drohung mit einer fristlosen Kündigung kann den Arbeitnehmer regelmäßig kalt lassen, vor allem wenn eine Abfindung angeboten wird. Grundsätzlich gilt nämlich: Ist der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, wird er sie aussprechen. Für Arbeitgeber macht es wirtschaftlich keinen Sinn, einem Arbeitnehmer, der seine arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen nachweislich erheblich verletzt hat, eine Abfindung zu zahlen. Bietet der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag Geld an, kann man davon ausgehen, dass die Kündigung auf wackligen Beinen steht.

Im Fall einer angedrohten Strafanzeige gilt nach allem, was mir bislang als Anwalt begegnet ist, dasselbe. Fast immer belassen es Arbeitgeber bei der Drohung, frei nach dem Motto: Die Drohung ist stärker als die Ausführung.

Zwar müssen Arbeitgeber mitunter bestimmte Straftaten zur Anzeige bringen. Nur wird sie dann eine Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag auch nicht davon abbringen.

Generell gilt: Ohne anwaltliche Verhandlung sollte man einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Einem erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht gelingt es so gut wie immer, ein besseres Ergebnis für den Arbeitnehmer zu erreichen.

Haben Sie Fragen zum Aufhebungsvertrag? Droht man Ihnen mit der Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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