Aufhebungsvertrag unterschreiben? Vermeiden Sie DIESEN Fehler!

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wann sollte man als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – und wann nicht? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, ob sie den vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, oder nicht. Manche fragen sich, ob sie zur Unterschrift vielleicht sogar verpflichtet sind.

Meine Antwort ist dann immer dieselbe, nämlich: Nein!

Aufhebungsverträge sollte man schon deshalb nicht unterschreiben, weil sich mit Hilfe eines Kündigungsschutzexperten fast immer ein besseres Angebot erreichen lässt!

Das liegt daran, dass ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich fast ausschließlich mit Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen beschäftigt, die nötige Expertise mitbringt, um bessere Verhandlungsergebnisse zu erreichen. Er weiß schlicht, was er tun muss, um den Arbeitgeber zu einem höheren Abfindungsangebot zu bewegen.

Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag ungeprüft unterschreiben, begehen einen teuren Fehler, den sie meist nicht wieder gut machen können.

Ist der Aufhebungsvertrag nämlich einmal unterschrieben, kann ihn selbst der erfahrenste Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig nicht mehr rückgängig machen.

Der Arbeitnehmer muss dann mit der Abfindung leben, die der Arbeitgeber dort anbietet. Und die ist immer niedriger als das, was Arbeitgeber in Verhandlungen mit einem Experten bereit sind, zu zahlen.

Dringend abraten kann ich auch davor, eigene Verhandlungen mit dem Arbeitgeber um eine höhere Abfindung zu führen. Hier kann nur der Experte die Trümpfe des Arbeitnehmers voll zur Geltung bringen.

Daher: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber immer Bedenkzeit geben und gehen Sie mit dem Entwurf des Aufhebungsvertrages zu einem auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht, um das Abfindungsangebot nachverhandeln zu lassen: Es wird sich für Sie finanziell lohnen!

Nur den durch einen Experten nachverhandelten Aufhebungsvertrag, der einem eine deutlich bessere Abfindung bringt, sollte man unterschreiben.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema