Aufhebungsvertrag unterschrieben: Kann man jetzt noch etwas retten?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer merken im Nachhinein, dass der Aufhebungsvertrag ein Fehler war: Ihnen kommen Zweifel, ob die Abfindung angemessen ist, und ihnen schwant, dass von ihr nicht viel übrig bleibt, wenn man das Arbeitslosengeld abzieht, auf das sie wegen der Sperrzeit verzichten müssen. Deshalb gehen viele mit dem unterschriebenen Aufhebungsvertrag zum Anwalt. Unter welchen Umständen man aus einem Aufhebungsvertrag herauszukommen kann, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Grundsätzlich gilt: In den meisten Fällen sind unterschriebene Aufhebungsverträge unumkehrbar! Deshalb warne ich davor, Aufhebungsverträge ungeprüft abzuschließen. Jedes Angebot sollte man zuerst mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

Hat man seine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt, gibt es regelmäßig nur eine Möglichkeit, ihn ungeschehen zu machen. Unter Umständen kommt eine Anfechtung in Frage, und zwar entweder wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlichen Drohung durch den Arbeitgeber.

Wann hat der Arbeitnehmer damit eine Chance? Eine Anfechtung kommt in Frage, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter mit bestimmten Konsequenzen droht, sollte er den Aufhebungsvertrag ablehnen. Hier kommt es darauf an, ob der Chef mit einer Konsequenz droht, die ein vernünftiger Arbeitgeber nicht in Betracht ziehen würde.

Beispielsweise: Der Chef droht mit einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls, obwohl der Arbeitnehmer offensichtlich nichts geklaut hat. Oder: Der Arbeitgeber droht mit einer aus der Luft gegriffenen Strafanzeige für den Fall, dass der Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt.

Oder: Der Arbeitgeber droht damit, den Ruf des Arbeitnehmers in der Branche zu zerstören, indem er ihn etwa als Lügner und Kriminellen brandmarken will, obwohl dem jede Grundlage entbehrt.

Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung wegen einer Lappalie androht. Wer seinen Mitarbeiter mit dem Satz einschüchtert: „Unterschreib den Aufhebungsvertrag, sonst kündige ich dir, weil du letzte Woche fünf Minuten zu spät gekommen bist!“, und dieser den Aufhebungsvertrag aus Angst vor den Konsequenzen unterschriebt, dann hat der Arbeitnehmer regelmäßig gute Chancen, den Abfindungsvertrag nachträglich anzufechten.

Wichtig: Eine Anfechtung ist meist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht, die sich lediglich als unwirksam herausstellt.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht man Ihnen mit einer Kündigung? Wirft man Ihnen eine Straftat am Arbeitsplatz vor? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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