Auragen Realty AB: Anleger in Sorge! Anwälte informieren

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei dem Anbieter Auragen Realty AB mit Sitz in Helsingborg, Schweden, sind Anleger zur Zeit in Sorge:

Nachdem die BaFin bereits am 27.01.2021 mit sofort vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Maßnahme das öffentliche Angebot von Aktien der Auragen Realty AB durch die Auragen Realty AB wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt hatte und  der Anbieter daher keine auf ihren Namen lautenden Aktien zum Erwerb in Deutschland anbieten darf, weil die Auragen Realty AB keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapiere veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält, hatten sich vor kurzem erste besorgte Anleger bei der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin gemeldet, wobei ein Anleger darüber berichtet hatte, dass die Firma telefonisch und über E-Mail (nicht) mehr erreichbar sein soll.

Das sind schlechte Nachrichten für Anleger, die der Auragen Realty AB ihr Geld gegeben haben und Vorzugsaktien der Auragen Realty AB erworben haben, einem Anbieter, der sich eigenen Angaben zufolge auf Immobilien mit hohen Renditen und Wertsteigerungspotenzial konzentrieren soll, angeblich insbesondere in den Nordischen Ländern.

Ob die Angaben zutreffend sind oder nicht, lässt sich dabei nur schwer überprüfen. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten betroffene Anleger der Auragen Realty AB umgehend rechtliche Schritte prüfen, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei fehlerhaften Angaben auch eine persönliche Haftung der Verantwortlichen z.B. gem. 826 BGB gegeben sein kann, ebenso kann geprüft werden, ob der angebliche schwedische Treuhänder -angeblich eine schwedische Anwaltskanzlei- für eventuelle fehlerhafte Bearbeitung haftbar gemacht werden könnte.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass diese oftmals die Kosten übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner  auch gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger stellen.

Betroffene Anleger der Auragen Realty AB können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema