Ausbeutung am Arbeitsplatz? So verhalten Sie sich richtig

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Überstunden, lange Schichten, wenig Schlaf, und dann auch noch den Urlaub verweigert: Für viele Arbeitnehmer ist das die Norm, vor allem in den pflegenden und heilenden Berufen. Kein Wunder, wenn man da ans Aufgeben denkt. Oft leidet die Gesundheit. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat Tipps für Arbeitnehmer, die vom Chef ausgebeutet werden.

Ist man überlastet am Arbeitsplatz, wegen langer Schichten, oder weil man sich dazwischen nicht richtig ausruhen kann, dann verstoßen Chefs, die dafür verantwortlich sind, regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz. Solche Ausbeutung von Arbeitnehmern ist nicht selten strafbar, oft eine Ordnungswidrigkeit. 

Was kann der Arbeitnehmer in diesen Fällen tun, wie kann er sich gegen solche Arbeitsbedingungen zur Wehr setzen?

Man kann den Arbeitgeber auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verklagen. Allerdings ist das meist aufwändig, und nicht immer das passende Mittel. Oft genügt es, wenn man seine Arbeitsbedingungen dokumentiert und den Chef darüber schriftlich in Kenntnis setzt – und damit die Bedingungen aktenkundig macht.

Für Arbeitgeber sind solche Schreiben unangenehm, mitunter brisant: Keiner will eine Ordnungswidrigkeit oder vielleicht sogar eine Straftat riskieren, weil er Arbeits- und Ruhezeiten nicht berücksichtigt.

Falls das nichts nützt, oder nützen kann, und einen die Arbeitsbedingungen bereits krank machen, sollte man zum Arzt gehen und sich gegebenenfalls krank schreiben lassen.

Oft hilft eine Überlastungsanzeige, mit der man anzeigt, dass man die geschuldete Arbeitsleistung unter solchen Arbeitsbedingungen nicht erbringen kann; mehr noch: dass sie einen krank machen. Für viele Arbeitgeber ist das ein Weckruf, auf den sie reagieren.

Dennoch: Man sollte die Anzeige später beweisen können, möglichst durch Zeugen. Und man sollte sich im Zweifel professionellen Rat bei einem Experten holen, der einem Tipps bei der Formulierung gibt.

Was kann man tun, wenn der Chef einen genehmigten Urlaub widerruft?

Grundsätzlich gilt: Hat der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt, kann er davon nicht mehr zurücktreten. Der Arbeitnehmer darf dann regelmäßig in den Urlaub fahren. Eine deswegen erteilte Abmahnung oder Kündigung wäre unwirksam.

Arbeitnehmern, denen der genehmigte Urlaub gestrichen wird, empfehle ich regelmäßig, dagegen anwaltlich vorzugehen, und zwar indem man sich vom Arbeitsgericht im Eilverfahren bestätigen lässt, dass der Urlaub rechtens ist. So sichert man sich regelmäßig ab gegen eine Abmahnung oder Kündigung. Mein Rat: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine solche einstweilige Verfügung, nicht erst 2-3 Tage vor Abflug.

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