Auskunftsverlangen der The Software Alliance (BSA) über FPS Rechtsanwälte / Microsoft und Adobe

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Wir berichten über ein Auskunftsverlangen des Softwareherstellerverbandes BSA The Software Alliance und seine Mitglieder, namentlich Adobe Systems Inc. und Microsoft Corp., über die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS Fritze Wicke Seelig gegen ein Unternehmen, dem die Verwendung von illegalen Softwarekopien vorgeworfen wird, namentlich Microsoft Windows, Microsoft Office Professional und Adobe Creative Suite Premium.

1. Was fordert man von Ihnen?

Die BSA The Software Alliance fordert Auskunft über die Anzahl der benutzten Computer und der auf ihnen installierten Microsoft und Adobe-Computerprogramme sowie die Vorlage von Kopien der vorhandenen Lizenzbelege (insbesondere Einkaufsrechnungen, Lizenzverträge und Echtheitszertifikate).

Bei Nichterfüllung der erhobenen Ansprüche könne man ohne Anhörung des Unternehmens eine einstweilige Verfügung auf Besichtigung von Computern und Lizenzbelegen beantragen (vgl. § 101a UrhG).

2. Was sollen Sie jetzt tun?

Sind Sie ein Unternehmen, in dem mit Microsoft- oder/und Adobe-Software gearbeitet wird? Haben Sie Schwierigkeiten, die Existenz von legalen Softwarekopien nachzuweisen? Haben Sie vielleicht bereits eine Abmahnung oder sogar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage wegen Urheberrechtsverstößen erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per Fax, E-Mail oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig und alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren im Urheberrecht, teilweise bis zum Bundesgerichtshof, geführt, sodass Sie von unserer Erfahrung profitieren. Wir prüfen, ob tatsächlich Rechtsverstöße vorliegen, erstellen ggf. individuell für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die bestmöglich auch Ihre Interessen wahrt oder verteidigen Sie, z.B. gegen möglicherweise überhöhte Kostenforderungen.

3. Was wir Ihnen empfehlen
 
a. Nehmen Sie selbst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Unterschreiben Sie keine von der Gegenseite vorgefertigte Erklärung!
c. Geben Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen!
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten!

4. Warum wir?

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm ist zudem Fachanwalt für IT-Recht und im Bereich Softwarerecht promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit urheber- und it-rechtlichen Abmahnungen und wir haben mehrere urheberrechtliche Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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