Außerordentliche Kündigung des Kontos durch die N26 Bank und keine Auszahlung des Guthabens?

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N26 Bank GmbH: Probleme mit der Direktbank

Die N26 Bank GmbH wird im Internet stark kritisiert. Zurecht?

Außerordentliche Kündigung durch die N26 Bank

In den uns vorliegenden Fällen wurden außerordentliche Kündigungen ohne Nennung eines Kündigungsgrunds durch die N26 Bank ausgesprochen. Das ist jedoch eigentlich zwingende Voraussetzung bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Nur bei fristgerechten Kündigungen ist die Angabe eines Grundes nicht erforderlich. 

Die betroffenen Mandanten wurden auf Nachfragen lediglich auf § 19 Abs. 3 der AGB verwiesen, der eine fristlose Kündigung erlaubt. Ein Kündigungsgrund wurde dennoch nicht genannt. 

Das Problem besteht darin, dass die Kunden keinerlei Zugang mehr zu ihrem Konto haben und auch das darauf noch vorhandene Guthaben nicht ausgezahlt wird. 

Erschwerte Kontaktaufnahme

Ohne eine Filialstruktur ist die N26 Bank nur telefonisch oder per Chat zu erreichen. Der Telefonservice beschränkt sich jedoch auf einen Rückrufservice und im Chat werden kaum Auskünfte erteilt, die hilfreich sind. 

Warum wurde überhaupt gekündigt?

Es wird vermutet, dass die Kündigungen ergingen, da die Kunden der Bank durch ständige Bargeldabhebungen zu teuer wurden. 

Was tun? 

Haben Sie ebenfalls das Problem, dass Ihnen vorhandenes Guthaben nicht mehr ausgezahlt wird?

Vorweggenommen: Sie haben selbstverständlich einen Auszahlungsanspruch hinsichtlich Ihres Guthabens gegen die Bank. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieser ohne Anwalt oder gar einstweilige Verfügung nur schwer durchzusetzen scheint. 

Sprechen Sie uns gerne an, um eine Ersteinschätzung zu erhalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die N26 zu wahren. 

Wir helfen:

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung. Ich stehe Ihnen hierbei als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt per E-Mail mit mir auf. 

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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