Autokauf: Die Laufleistung- nicht der km-Tachostand - ist grundsätzlich maßgeblich - Porsche Carrera S
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Gelegentlich werden Fahrzeuge nicht vom Verkäufer, sondern von einem Dritten unter "Kommission" verkauft. Die Haftung des Kommissionärs ist grundsätzlich nicht deckungsgleich mit dem Verkäufer. Allerdings sind die Voraussetzungen häufig nicht gegeben.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat im Urteil vom 26.08.2022 (Az.: 4 U 78/20) zur Haftung bei Kommissionsverkauf eines Fahrzeugs Stellung bezogen. Der Käufer hatte einen Porsche Carrera S für 45.400,00 € erworben. Es handelte sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Das Fahrzeug war importiert worden. Es wurde auf einer Internetplattform zum Kauf angeboten. Dort – und auch später – war ein Kilometerstand von 26.200 km angegeben. Der Käufer behauptete, dass im Moment der Übergabe tatsächlich eine Laufleistung von 112.000 km vorlag. Er forderte eine Minderung des Kaufpreis
um 20.157,60 €.
Das Oberlandesgericht Brandenburg ging davon aus, dass die Beklagte die Verkäuferin und nicht lediglich als Vertreterin einer) dritten Partei aufgetreten wäre. Der sogenante Kommissionär hätte sein Handeln unter fremdem Namen zumindest konkludent zum Ausdruck bringen müssen (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.08.2022 ( Az.: 4 U 78/20). Auch die Bezeichnung der Rechnung als „Kommissionsrechnung“ und die Angabe „Fahrzeug wird durch den Vermittler o. g. ... verkauft“ sei nicht ausreichend. Dem Käufer komme es nach Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht auf den Tachometerstand, sondern auf die Laufleistung an.
Zugesprochen wurde aber nicht der Klagebetrag, sondern eine Wertminderung in Höhe von 5.175,60 €
Fazit: Will der Verkäufer lediglich den Tachostand im Vertrag festhalten und nicht für die Laufleistung haften, so sollte er dies, zB. durch den Zusatz "Kilometerstand wie abgelesen", klarstellen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Verkehrsrecht, auf Unfallschäden, Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Eine kostenfreie Online-Beratung ist möglich.
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