AVA AG klagt gegen Versicherungsnehmer der PrismaLife

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Die AVA AG vermittelt Versicherungsverträge der bekannten PrismaLife AG. Hierbei handelt es sich um fondgebundene Lebens- und Rentenversicherungsverträge, also hauptsächlich Kapitallebensversicherungen mit dynamischer Beitragssteigerung und dem Risiko von Verlusten.

Forderung der AVA AG aus Kostenausgleichsvereinbarung und Abschlusskosten

Regelmäßig ist neben und mit dem reinen PrismaLife Versicherungsvertrag auch ein zweiter Vertrag, die sogenannte Kostenausgleichungsvereinbarung, geschlossen worden. Hierdurch wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, die „abschlussabhängigen Kosten“ für die Vermittlung und Prüfung des Antrages in monatlichen Raten vor oder neben den Versicherungsbeiträgen zu leisten.

Die AVA AG lässt sich nicht nur hierdurch außergewöhnlich hohe Vermittlungsgebühren vergüten, sondern hat nach Berichten unserer Mandanten die Versicherungsnehmer oft nicht richtig oder vollständig über die Höhe bzw. den Anfall der Gebühren und Folgen einer Vertragskündigung aufgeklärt. So gingen eine Vielzahl der Versicherungsnehmer davon aus, dass die Beiträge – welche auch von der PrismaLife eingezogen werden – auf ihre Lebensversicherung gezahlt werden und nicht nur auf Kosten und Gebühren des Vermittlers.

Klagen der AVA AG, vertreten durch Rechtsanwälte Auer Witte Thiel:

Bei einer Kündigung der risikoreichen und dynamischen Lebensversicherungsverträge, welche die PrismaLife gern und schnell erklärt und durchführt, werden dann regelmäßig Kosten und Gebühren auf die gesamte Laufzeit in Höhe von durchschnittlich 5.000 bis 8.000 € fällig.

Nunmehr erreichen uns erste Klagen der AVA auf Zahlung der Vergütungsansprüche nebst Zinsen und aussergerichtlichen Kosten. In vielen Fällen wird ein Widerruf der Verträge möglich sein, mit der Folge der Nichtigkeit auch des Vergütungsvertrages. Auch ist eine Aufrechnung mit eigenen Schadenersatzansprüchen gegen die AVA AG wegen Falschberatung bzw. unterlassener Aufklärung möglich, soweit diese vorliegt.

Die Kanzei Justus Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern gegen die PrismaLife und ihrer Vermittlungsgesellschaft, die AVA AG. In der Vergangenheit konnten wir zahlreiche Verfahren durch Widerruf, Kündigung oder Schadenersatz oder durch angemessene Vergleiche erfolgreich erledigen.

Soweit Sie eine Zahlungsaufforderung des Vermittlers, einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten, wenden Sie sich zeitnah an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir bieten Ihnen bundesweit eine kostenfreie Erstberatung an.

Mehr zur PrismaLife und der AVA AG finden Sie auf: www.widerruf-kuendigung.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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