BaFin untersagt Produkt „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRente“

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Wieder sorgt ein Direktinvestment für Aufsehen. Die 2013 zunächst in Bielefeld und nun bei München ansässige Agri Terra KG bot Investoren den Erwerb von Land in Paraguay an. Auf den zu erwerbenden Grundstücken sollen jeweils rund 160 Orangenbäume gepflanzt, versorgt und später deren Früchte geerntet werden. Gleichzeitig verpflichtet sich der Investor, einen Bewirtschaftungsvertrag zu schließen. Die ersten beiden, im Familieneigentum des geschäftsführenden Gesellschafters der Agri Terra KG stehenden Plantagen wurden nach Angaben der Anbieterin vollständig verkauft/platziert. Bei dem Verkauf der dritten parzellierten Plantage schaltete sich nun die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein und untersagte das öffentliche Angebot dieses Investments.

In der Mitteilung der BaFin heißt es: Die BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRente.“ Grund für die am 03.05.2018 ausgesprochene Untersagung ist, dass die anbietende Agri Terra KG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat.

Die Veröffentlichung solcher Verkaufsprospekte ergibt sich aber aus dem Vermögensanlagegesetz. Seit dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes am 10.07.2015 sind auch Anbieter von Direktinvestments grundsätzlich prospektpflichtig. Warum die Agri Terra KG der seit Jahren bekannte Prospektpflicht nicht nachkam, ist fraglich. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum nach Angaben des geschäftsführenden Gesellschafters eigene Grundstücke in Paraguay veräußert und nicht selbst behalten sowie bewirtschaftet werden. 

Investoren des Produkts „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRente“ können sich von dem Investment lösen. Das Vermögensanlagegesetz hält, genau für Fälle wie diese, gesetzliche Regelungen vor, die es den Investoren ermöglichen, sich von dem Investment zu lösen und ihr Geld wieder zu bekommen

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