Bahnbrechendes Urteil am Landgericht Hamburg könnte Online Coaching-Programme grundlegend verändern

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Das Landgericht Hamburg hat mit einem wegweisenden Urteil für Aufsehen gesorgt, das potenziell die Art und Weise beeinflussen könnte, wie Online Coaching-Programme angeboten werden. Die renommierte Media Kanzlei erreichte einen bedeutenden Präzedenzfall, indem sie erfolgreich einen Mandanten gegen eine Zahlungsklage eines Online Coaches verteidigte. Dieses Urteil eröffnet Teilnehmern solcher Programme eine Vielzahl von Möglichkeiten, ihr Geld zurückzufordern oder Zahlungen zu verweigern.


Der Fall: Online Coaching-Angebot von

Der Fall drehte sich um ein Online Coaching-Angebot des Unternehmens , das verlockende Gewinnversprechen im Bereich "print on demand" machte. Die Klägerin, bewarb ihre Coachings. Ein Mandant meldete sich für ein Beratungsgespräch zum Thema "Erfolgreiche Online Shops" an. Im Telefonat wurde dem Mandanten ein Coaching-Paket zum Preis von 6.366,50 Euro angeboten.


Unzufriedenheit und rechtliche Schritte:

Nach Vertragsabschluss stellte der Mandant fest, dass das Coaching nicht seinen Erwartungen entsprach und er mit den versprochenen Leistungen unzufrieden war. Er erklärte den Widerruf des Vertrags, doch die C GmbH, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde, wies den Widerruf zurück und buchte einen Teilbetrag Beträge vom Konto des Mandanten ab. Anschließend trat die C GmbH die Forderung wieder an die Klägerin ab.


Die Verteidigung durch die Media Kanzlei:

Die Media Kanzlei stand dem Mandanten zur Seite und konnte vor Gericht überzeugend  darlegen, dass das Coaching-Angebot der Klägerin dem Fernunterrichtsgesetz unterliegt. Die Kanzlei legte erfolgreich dar, dass die Klägerin über keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz verfügte, was einen klaren Verstoß gegen geltende Gesetze darstellte. 


Das bahnbrechende Urteil (n.rK) und seine Folgen:

Das Landgericht Hamburg gab der Verteidigung recht und erklärte den Vertrag aufgrund der fehlenden Zulassung für nichtig. Die Zahlungsklage wurde abgewiesen, und die Klägerin musste die Kosten des Rechtsstreits tragen. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen nicht nur für den einzelnen Mandanten, sondern auch für alle Teilnehmer von Online Coaching-Programmen. Es schafft Klarheit und Sicherheit für Verbraucher, die sich in ähnlichen Situationen befinden, und eröffnet ihnen die Möglichkeit, ihr Geld zurückzufordern oder Zahlungen zu stoppen, wenn sie mit den Leistungen des Anbieters unzufrieden sind.


Die Media Kanzlei als Verbraucherschützer im Fernunterricht:

Die Media Kanzlei hat erneut ihre Expertise und ihr Engagement für den Verbraucherschutz im Bereich des Fernunterrichts unter Beweis gestellt. Als renommierte Spezialisten auf diesem Gebiet sind sie die erste Anlaufstelle für Mandanten, die sich gegen ungerechtfertigte Zahlungsklagen verteidigen möchten oder ihre Rechte als Verbraucher wahren wollen.


Schlussfolgerung:

Vertrauen Sie auf die Media Kanzlei, um Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Online Coaching-Programmen zur Seite zu stehen. Ihr fundiertes Fachwissen und ihre Erfahrung werden Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen zu schützen und möglicherweise eine Rückerstattung oder Entschädigung zu erhalten. Die Media Kanzlei setzt sich mit Leidenschaft für Ihre Rechte ein und steht Ihnen mit professionellem Rat und Engagement zur Seite. Lassen Sie sich von den Experten unterstützen, um für Gerechtigkeit und Verbraucherschutz zu kämpfen.


Die Klägerin, vertreten durch ihren Vorstand, haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.


ERGÄNZUUNG 20.2.2024

Das OLG Hamburg entschied das Verfahren leider zugunsten des Coaches. Wir müssen weiter gegen hochpreisige Coachings ohne angemessenen Gegenwert kämpfen. 

Foto(s): https://www.pexels.com/photo/woman-in-black-long-sleeve-shirt-sitting-on-brown-wooden-chair-4098369/


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