Bankgeheimnis: Welche Daten dürfen nicht weitergegeben werden?
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Wurde das Bankgeheimnis in Deutschland abgeschafft?
Das fragen sich spätestens seit 2017 – Auflösung der Diskretionsverpflichtung in den AGB der Banken – mittlerweile viele von uns. Fakt ist jedoch, dass das Bankgeheimnis (auch Bankkundengeheimnis genannt) in Deutschland eine sogenannte nebenvertragliche Pflicht ist.
Gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder Bürger ein Recht auf informelle Selbstbestimmung. Ein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis hat es jedoch noch nie gegeben. Was 2017 wirklich abgeschafft wurde, ist der § 30a der Abgabenordnung zur Bekämpfung der Steuerumgehung. Hier liegt also juristisch der „Hase im Pfeffer“. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Bankkunden nämlich sicher sein, dass ihre Daten nicht ungefragt an die Finanzbehörden und andere Behörden weitergegeben werden.
Befreiung vom Bankgeheimnis in Deutschland
Seit Wegfall des § 30a der Abgabenordnung (AO) brauchen die Finanz- und andere Behörden keine Zustimmung des Steuerpflichtigen mehr, um direkten Zugriff auf dessen Kontodaten zu erhalten. Besonders im Fall von Ermittlungen, bei Straftaten oder bei Anfragen von Leistungsträgern wurde die Verschwiegenheit komplett aufgeweicht.
Hintergrund sei der Kampf gegen Steuersünder und Steueroasen. Trotzdem betrifft es wieder einmal auch den „ganz normalen“ Bürger. Kritiker sagen, dass dies ein weiterer Schritt zum „gläsernen Menschen“ sei. Grundlos werden Behörden aber nicht auf die Idee kommen, das sogenannte Kontenscreening vorzunehmen.
Laut einem Zeitungsbericht wurden im Jahr 2021 seitens der Behörden 1,4 Millionen Mal Konten abgerufen. Von der Polizei seien nur 800 Abrufe erfolgt, vom Verfassungsschutz sogar nur 191-Abrufe. Der größte Anteil liege bei Gerichtsvollziehern, gefolgt von den Finanz- und Sozialbehörden (Schupelius, Gunnar: Das Bankgeheimnis wird still und heimlich immer weiter ausgehöhlt. In: B.Z., 2022).
Wie sieht es bei Schließfächern aus?
Vom Wegfall des § 30a der AO sind übrigens auch Schließfächer betroffen. Bei der Anmietung eines Schließfachs wird eine zentrale Erfassungsstelle direkt darüber informiert. Sowohl der Inhaber des Schließfachs als auch alle Bevollmächtigten werden an die Erfassungsstelle gemeldet.
Jedoch wird dabei zunächst nur die Existenz des Schließfachs, nicht dessen Inhalt übermittelt. Tritt aber zum Beispiel ein Erbfall ein oder liegt eine Pfändung vor, dann ist das Bankschließfach nicht mehr vor dem Zugriff des Staates oder der Behörden sicher.
Schweizer Bankgeheimnis
Ist mein Geld in der Schweiz sicher? Antwort: Jein. In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland und einigen anderen Ländern einen wesentlichen Unterschied in puncto Bankgeheimnis: Die Schweiz unterscheidet zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Dort ist eine Steuerhinterziehung nur eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, dass ein Steuersünder, wenn er lediglich Steuern hinterzieht, „nur“ mit einem Bußgeld rechnen muss. In Deutschland kann ein Steuerhinterzieher schon mal mit bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch mit bis zu zehn Jahren Haftstrafe rechnen. Ein gewaltiger Unterschied also.
Ist die Schweiz also eine Steueroase?
Ganz und gar nicht. Denn 2015 wurde von den EU-Finanzministern ein Abkommen verabschiedet, welches die Anonymität von EU-Bürgern bei Schweizer Banken aufhebt. So müssen seit 2018 alle zwölf Monate Informationen zu Vermögenswerten von EU-Bürgern in der Schweiz an die jeweiligen Länder geschickt werden. Und: Bei einem Steuerbetrug – anders als bei der Hinterziehung – hebt auch die Schweiz ihr Bankgeheimnis auf.
Kennen Sie eigentlich Jersey?
Fast vor unserer Haustür gelegen und relativ unbekannt, ist Jersey die beliebteste Steueroase der Deutschen. 2018 befanden sich dort laut „FOCUS Online“ allein auf Konten von Deutschen rund 180,8 Milliarden Euro (Überraschende Nummer 1. Nicht die Schweiz oder Luxemburg: Jersey ist beliebteste Steueroase der Deutschen. In: FOCUS Online, 2020). Jersey ist eine kleine Insel zwischen England und Frankreich im Ärmelkanal und befindet sich in britischem Kronbesitz. Es hat somit eine Sonderstellung. Jersey verwaltet sich selbst. Es gibt eigene Gesetze und eine eigene Steuerphilosophie. So beträgt die Körperschaftsteuer dort 0,00 %, eine Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es dort gar nicht. Selbsterklärend, dass diese Oase auf Platz eins der „Steuer-Schattenspender“ liegt.
Gibt es überhaupt noch Länder mit einem Bankgeheimnis?
Ja, die gibt es tatsächlich noch. Folgende Länder weigern sich, dem Datenaustausch beizutreten:
Vanuatu
Paraguay
Libanon
Guatemala
Botswana
Bahrain
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