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Bar zahlen bald nur noch bis 5000 Euro erlaubt?

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Alles, was mehr als 5000 Euro kostet, soll künftig nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden dürfen. Über entsprechende Pläne der Bundesregierung berichtet die FAZ. Geht es nach der SPD, soll auch der 500-Euro-Schein abgeschafft werden. Begründet werden diese Ideen mit dem Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Insbesondere Straftaten wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung sollen durch die eingeschränkte Möglichkeit zur Barzahlung sinken. Von einem Barzahlungsverbot betroffen wäre jedoch vor allem jeder Bürger, der sein neues Auto, seine neue Küche oder andere größere Anschaffungen gerne bar bezahlen möchte. Für viele klingt die Idee deshalb praxisfern und Händler hochwertiger Güter wie Möbel und Schmuck lehnen sie ab. Dabei sind Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen in vielen anderen europäischen Ländern bereits Realität.

Italien hat den Betrag zulässiger Bargeldzahlungen wieder erhöht

Am weitesten in puncto Bargeldbezahlgrenze ist dabei bislang Italien gegangen. Seit Ende 2012 galt im Land, wo die Zitronen blühen, eine Höchstgrenze von 999,99 Euro für Bargeldzahlungen. Alles ab 1000 Euro durfte nur per Überweisung, Scheck, Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden. Nach erheblichen Umsatzeinbußen und Protesten der gerade für das Land wichtigen Tourismusbranche wurde die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen auf 3000 Euro erhöht. Dabei riskiert jedoch nach wie vor jeder, der sich in Italien nicht daran hält und Beträge über 3000 Euro bar bezahlt, eine Geldstrafe ab 3000 Euro aufwärts.

Mit Bargeld nur bis 1000 Euro in Portugal und Frankreich

Durch diese Änderung haben nun Portugal und Frankreich mit je 1000 Euro die niedrigsten Beträge, die dort bar bezahlt werden dürfen. In Frankreich betrifft das im September 2015 von 3000 Euro auf 1000 Euro gesenkte Barzahlungslimit jedoch nur Personen, die dort steuerlich ansässig sind oder dort im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bezahlen – somit auch ausländische Unternehmer. Für alle, die nicht zu diesen Personengruppen gehören, liegt die Obergrenze für Barzahlungen allerdings bei 15.000 Euro. Dabei liegt die Strafe bei 5 Prozent des jeweils unerlaubt bar bezahlten Betrags.

Gefolgt werden die beiden Länder von Griechenland mit 1500 Euro. Für den Autokauf gilt in Griechenland jedoch eine Ausnahme. Ab 2500 Euro ist in Spanien mit der Bargeldzahlung Schluss. Allerdings nur für diejenigen, die einen spanischen Wohnsitz haben. Für nicht ortsansässige gilt für Bargeldzahlungen eine Grenze von 15.000 Euro.

Staatlich festgelegte Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen, bei denen es jedoch mitunter Ausnahmen gibt, gelten zudem in den Ländern Belgien, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Tschechien, Slowakei, Polen. In Ländern wie Schweden, Finnland und Dänemark können Unternehmen die Pflicht zur Bargeldannahme einschränken.

Nur wenige Länder ohne jegliche Höchstgrenzen

Gar keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen existieren außer in Deutschland derzeit unter anderem in Österreich, Island, Slowenien, Lettland. Litauen und Zypern. Allerdings muss derjenige bereits jetzt mit Nachfragen rechnen, auf dessen Konto höhere Beträge ein- oder ausgehen oder der bar bezahlt. Grundlage für entsprechende Meldepflichten von Banken und Pflichten zur Identitätsfeststellung durch Händler bei bestimmten Geschäften ist das Geldwäschebekämpfungsgesetz. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen besteht außerdem eine grundsätzliche Meldepflicht von Auftraggeber bzw. Zahlungsempfänger ab einem Wert von 12.500 Euro. Die Gründe dafür liegen vorrangig in der Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik.

Mitgeführtes Bargeld bei Ein- und Ausreise anzuzeigen

Aufgrund der EU-Verordnung 1889/2005 muss, wer in die Gemeinschaft einreist oder aus ihr ausreist, mitgeführte Barmittel von 10.000 Euro oder mehr bei den Zollbehörden anmelden. Näheres regelt in Deutschland das Zollverwaltungsgesetz. Dessen Vorschriften zufolge hielt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) erst kürzlich wegen des vorsätzlichen Schmuggels von 55.000 Euro Bargeld aus Belgien nach Deutschland eine Geldbuße von 13.200 Euro für angemessen (Beschluss vom 05.01.2016, Az.: 4 RBs 320/15).

Langfristige Abschaffung des Bargelds

Fest steht, das gute alte Bargeld hat es immer schwerer. Mit weiteren Einschränkungen für Bargeldzahlungen geht ein sich gerade in der Umsetzung befindliches Recht für jedermann auf ein Girokonto einher. Denn immerhin sollen noch 60 Millionen Menschen in der EU über kein Konto verfügen. Mit dem Jedermann-Konto entfiele ein weiteres Argument gegen die notwendige Bargeldzahlung. Langfristig gibt es Bestrebungen zur kompletten Bargeldabschaffung, die vor allem mit Einsparungen und mit der Kriminalitätsbekämpfung begründet wird. Kosten für die Bargelderneuerung und insbesondere seine sichere Verwahrung in Tresoren und Beförderung in Geldtransportern würden entfallen, da Raubüberfälle sich nicht mehr lohnten. Vor allem aber ließen sich sämtliche Zahlungswege nachvollziehen. Schließlich führt, wer bar bezahlt, vermutlich etwas im Schilde. Kriminelle würden jedoch schnell Alternativen finden. Und dass sich gerade über das, was wir und wo wir täglich kaufen und verkaufen, auch viele fernab krimineller Handlungen liegende Schlussfolgerungen in Bezug auf unser Privatleben treffen lassen, bleibt dabei gerne unerwähnt.

Fazit: Die Bundesregierung plant, eine Höchstgrenze für das Bezahlen mit Bargeld einzuführen. Diese soll bei 5000 Euro liegen. Das Vorhaben entfacht darüber hinaus eine Diskussion über die langfristige Abschaffung von Bargeld und dessen mögliche Auswirkungen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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