Barklage Brickwedde Dahlmeier Roter–Zahlungs- & Unterlassungsforderung deutscher Journalistenverband

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Die Kanzlei Barklage Brickwedde Dahlmeier Roter fordert Zahlungen für Frau Christiane Burwitz und Herrn Stefan Pocha, die die Burwitz Pocha GbR in Putbus betreiben. Grund der Zahlungsforderung ist die unrechtmäßige Verwendung von Fotografien auf einer Online-Plattform.

Sachverhalt

Gegenstand der Forderungen ist, dass der Angeschriebene auf einer Internetseite unter angeblich unrechtmäßiger Verwendung von Fotografien Ferienhäuser bewirbt. Der Angeschriebene soll laut der Kanzlei Barklage Brickwedde Dahlmeier keinerlei Nutzungsrechte für die Fotografien von ihrer Mandantschaft haben. Es handelt sich dabei um Fotografien, die dem Bewerben zweier Ferienhäuser dienen. Die Gegenseite trägt auch vor, dass die Fotografien von ihrer Mandantschaft erstellt wurden. Aus dem Schreiben ist jedoch nicht ersichtlich, wer der Urheber der Fotografien ist.

Forderung

Die Kanzlei fordert den Angeschriebenen auf, die Nutzung der Fotografien auf der Internetseite zu unterlassen. Des Weiteren wird auch gefordert, dass der Angeschriebene gegenüber der Kanzlei das Löschen der Fotografien bestätigt. Zudem wird auch die Zahlung einer Schadensersatzsumme gefordert. Für ein Foto berechnet die Kanzlei eine Summe von 690,00 €. Für alle 5 Bilder ergibt sich somit eine Summe i. H. v. 3.450,00 €. Die Gegenseite bietet dem Angeschriebenen an einen Betrag i. H. v. 2.150,00 € kurzfristig zu überweisen. Sollte der Angeschriebene diesen Forderungen nicht nachkommen, wird ihm in Aussicht gestellt, dass der volle Schadensersatzbetrag i. H. v. 3.450,00 € gerichtlich geltend gemacht wird.

Was kann ich tun?

Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben von der Kanzlei Barklage Brickwedde Dahlmeier Roter erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren. Es ist unüblich, dass in solch einem Schreiben wie vorliegend keine konkreten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen benannt werden. Ein fachkundiger Anwalt sollte daher prüfen, ob der geforderte Anspruch überhaupt besteht. Es kann zudem sein, dass die aufgeführten Summen zu hoch angelegt sind, sodass ein erfahrener Anwalt einen möglichen Spielraum für Sie nutzen kann.

Die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg verteidigen bundesweit Mandanten in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Einschätzung zu ihrem Fall geben und weitere Schritte besprechen. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.


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