Abmahnung der Kanzlei KMU wgn. Verwendung des Textes „Roter Mantel“ der Autorin Elke Bräunling

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Die KMU Anwaltskanzlei, Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin hat im Auftrag von Frau Elke Bräunling das Online zur Verfügung stellen des Textes „Roter Mantel“ abgemahnt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Text ohne erforderliche Zustimmung von Frau Elke Bräunling im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Sachverhalt und Vorwurf

Die Anwaltskanzlei KMU führt in der Abmahnung aus, dass ihre Mandantin Frau Elke Bräuning als Autorin tätig ist und den Text „Roter Mantel“ verfasst hat. Bei dem Text handelt es sich nach Ansicht von KMU um ein literarisches Werk, welches gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG (Urhebergesetz) urheberrechtlichen Schutz genießt. Die Autorin selbst habe nach Ausführungen von KMU das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nach § 19a UrhG. Dritte können durch einen Lizenzvertrag das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung erwerben. Dem Abgemahnten wird jedoch vorgeworfen den Text ohne ein Nutzungsrecht bzw. ohne eine Lizenz hierfür auf seiner Website öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Forderungen

Aufgrund des Vorwurfes den Text ohne ein Nutzungsrecht auf seiner Website veröffentlicht zu haben, macht die Kanzlei KMU mehrere Forderungen im Auftrag von Frau Bräunling gegenüber dem Abgemahnten geltend.

  1. Schadensersatz gem. §97 Abs. 2 UrhG
    Es wird vom Abgemahnten Schadensersatz gem. §97 Abs. 2 UrhG auf Grundlage der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands (DJV) i. H. v. 150,00€ gefordert.
  2. Erstattung der Anwaltskosten von Frau Bräunling
    Der Abgemahnte soll die anwaltlichen Gebühren gem. § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG im Rahmen eines Aufwendungsersatzanspruches i. H. v. 1171, 67€ übernehmen. Diese Summe ergibt sich aus einem Gegenstandswert i. H. v. 20.000,00€. Insgesamt liegt also eine Gesamtforderung i. H. v. 1.321,67€ gegen den Abgemahnten vor.
  3. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    Ferner wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Diese enthält die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 5.100€ für jeden schuldhaften Fall der Zuwiderhandlung den Text „Roter Mantel“ öffentlich zugänglich zu machen.

Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei KMU erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. Dieser muss prüfen, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen. Zudem sind die geforderten Summen häufig hoch angesetzt, sodass ein erfahrener Anwalt einen Spielraum für Sie ausnutzen kann. Ferner ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung oftmals aus Sicht des Verfassers geschrieben, sodass ein fachkundiger Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben kann.

Die Kanzlei von Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten aufgrund von Abmahnungen. Unsere Anwälte sind auf den Gebieten des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts tätig und besitzen jahrelange Erfahrung. Gerne hören sich unsere Anwälte ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch an. Sie erreichen uns hierfür per Telefon und auch per E-Mail.


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