Barrierefreie Websites ab 2025: Was Webseitenbetreiber jetzt wissen müssen

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bringt weitreichende Änderungen für viele Webseitenbetreiber mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Webseiteninhaber über die kommende Pflicht zur Barrierefreiheit wissen müssen und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten.

Was bedeutet das BFSG für Webseitenbetreiber?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Für Webseitenbetreiber bedeutet dies konkret:

  • Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites und Online-Shops barrierefrei gestaltet sein.
  • Die Pflicht gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C-Bereich).
  • Auch kleinere Unternehmen sind betroffen, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen.

Welche Websites müssen barrierefrei sein?

Das Gesetz betrifft insbesondere:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Websites von Dienstleistern (z.B. Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter)
  • Buchungsportale und Ticketsysteme
  • Apps und mobile Anwendungen


Reine B2B-Websites sind vorerst nicht betroffen. Allerdings ist zu erwarten, dass sich die Barrierefreiheit auch hier als Standard durchsetzen wird.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Eine barrierefreie Website ermöglicht allen Nutzern, unabhängig von eventuellen Einschränkungen, den vollen Zugang zu Informationen und Funktionen. Dazu gehören unter anderem:

  • Gute Lesbarkeit durch ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
  • Bedienbarkeit ohne Maus, nur mit Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Untertitel für Videos
  • Klare und einfache Sprache
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Welche Schritte sollten Webseitenbetreiber jetzt einleiten?

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Website unter die Regelungen des BFSG fällt.
  2. Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check Ihrer bestehenden Website durch.
  3. Planen Sie notwendige Anpassungen und kalkulieren Sie die Kosten.
  4. Beginnen Sie frühzeitig mit der Umsetzung, um den Stichtag 28. Juni 2025 einzuhalten.
  5. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in Bezug auf barrierefreie Inhalte und Gestaltung.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zudem können Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden drohen.

Fazit: Barrierefreiheit als Chance begreifen

Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance begriffen werden. Barrierefreie Websites bieten zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung des potenziellen Kundenkreises
  • Verbesserte Usability für alle Nutzer
  • Positive Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking
  • Stärkung des Unternehmensimages


Nutzen Sie die Zeit bis 2025, um Ihre Website Schritt für Schritt barrierefrei zu gestalten. So vermeiden Sie Stress und hohe Kosten kurz vor dem Stichtag. Benötigen Sie rechtliche Beratung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes oder haben Sie Fragen zu den konkreten Anforderungen an Ihre Website? Fachanwalt Lars Rieck und unsere Experten von Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gleich zur Vereinbarung einer individuellen Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website fit für die Zukunft machen.

Foto(s): Titelbild: Midjourney (Prompt: Lars Rieck), Portrait: Jule Feddersen

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