Baukindergeld (KfW 424): Betroffene prüfen Ansprüche! Anwaltsinfo

  • 2 Minuten Lesezeit

KfW-Zuschuss Baukindergeld (Zuschuss 424) – Betroffene prüfen eventuelle Schadensersatzansprüche aus der vorzeitigen Beendigung des Förderprogrammes - Die Berlin Kanzlei Dr. Späth & Partner informiert.

Die Bundesregierung unter der Federführung des damaligen Bauministers Seehofer hat im Jahr 2018 das Förderprogramm "Baukindergeld" aufgelegt, was zum 31.12.2022 vorzeitig eingestellt worden ist.

Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung für den Erwerb von selbstgenutzten Immobilien. Um Baukindergeld zu bekommen, mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die wichtigsten lauteten:

  • Sie müssen die Immobilie nach dem 01.01.2018 gekauft haben bzw. den Bauantrag nach diesem Datum gestellt haben.
  • Der Kaufvertrag oder der Bauantrag wurden spätestens am 31.03.2021 unterzeichnet.
  • Baukindergeld erhalten Sie nur für Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie kindergeldberechtigt sind.
  • Ihr Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 € pro Jahr nicht überschreiten, bei zwei Kindern 105.000 €, bei drei Kindern 120.000 €.

Pro Kind gibt es insgesamt 12.000 € bei jährlicher ratierlicher Auszahlung. Beantragt wird das Baukindergeld ausschließlich direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Förderprogramm heißt KfW 424 - Baukindergeld. 

Zwei wesentliche limitierende Faktoren begleiteten zudem das Projekt:

Das Gesamtfördervolumen war auf 9,9 Mrd. Euro begrenzt, zudem musste die Antragstellung bis spätestens zum 31.12.2023 erfolgen. 

Dann aber wurde vollkommen überraschend um 31.12.2022 das Programm unter der Federführung der Bauministerin Geywitz jedoch ein Jahr früher als erwartet eingestellt. Als Begründung wurde ausgeführt, dass mit der baldigen Erschöpfung der Fördermittel zu rechnen sei und deshalb die Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2023 in das Kalenderjahr 2022 vorgezogen werden und dann das Programm zum genannten Stichtag eingestellt wird. 

Allein durch die Tatsache, dass das Programm zu einem festen, früheren Stichtag beendet wurde, stellt sich nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB die Frage, ob der Gesamttopf  von 9,9 Mrd. tatsächlich aufgebraucht war.

Viele der betroffenen Familien hatten sich auf den Stichtag 31.12.2023 verlassen und sind nun daran gehindert gewesen, die Fertigstellung ihrer Immobilie frühzeitiger abzuschließen.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist der Auffassung, dass es zu einer eventuellen Ungleichbehandlung von Förderberechtigten gekommen ist, die zwar alle sonstigen Voraussetzungen bis zum 31.03.2021 erfüllt hatten, aber nicht mehr vor dem 31.12.2022 in ihre Immobilie einziehen konnten, und dadurch Schadensersatzansprüche entstanden sein könnten. 

Nach bisheriger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wären solche Rechtsfragen gegen die KfW-Bankengruppe als Ausgestalter des Förderprogrammes zivilrechtlich zu verfolgen. 

Als Anspruchsgrundlage könnte sich die Frage stellen,  ob mit einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und einen Verstoß gegen das politische Willkürverbot (Art. 3 und Art. 20 Grundgesetz) argumentiert werden könnte. 

Zudem könnte geprüft werden, ob ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und eine Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) in Betracht kommen könnte. 

Setzen Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum

Beiträge zum Thema