bc connect GmbH: Schock für die (Nachrang-)Darlehensgläubiger – vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

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In den letzten Tagen zeichnete es sich bereits ab, doch nun haben die Anleger die Gewissheit, dass die bc connect GmbH insolvent ist. Das Amtsgericht (Insolvenzrecht) Chemnitz hat mit Beschluss vom 20.10.2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Anleger der bc connect GmbH investierten in sog. Nachrangdarlehen. Viele Anleger haben sich in der Zwischenzeit an mich gewandt und nachgefragt, was sie nun tun sollen. In diesem Beitrag werden einige Fragen beantwortet; weitere Fragen beantworte ich gerne in einem Telefonat, via E-Mail oder in einer Videokonferenz.

I. Aktueller Stand

Fakt ist: Das Insolvenzgericht hat Herrn Rechtsanwalt Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird nunmehr die vorhandenen Unterlagen sowie die Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft sichten. In den nächsten Wochen bis Monaten wird der vorläufige Insolvenzverwalter das vom Gericht beauftragte Gutachten erstellen und vorlegen. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird sodann das Insolvenzgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird.

Einiges spricht dafür, dass das Insolvenzverfahren auch tatsächlich eröffnet wird.

Inzwischen ist auch die BaFin tätig geworden und stellt klar, dass die bc connect GmbH über keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen besitzt.

Zum jetzigen Zeitpunkt bedarf es allerdings einer Aufklärung des gesamten Sachverhalts. D. h., die Krisenursachen sind zu ermitteln und die Frage der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells zu prüfen. Auch wird geklärt werden müssen, ob es sich um ein Schneeballsystem handelt. Dies sind nur einige Punkte, die in dem zu erstellenden Gutachten beleuchtet werden müssen.

Gemäß verschiedener Pressemitteilungen ist der Geschäftsführer bereits in Untersuchungshaft. Derzeit ist die Rede von einem sogenannten Schneeballsystem, welches die Anleger immer in mehrerlei Hinsicht hellhörig werden lassen sollte.

II. Folgen der Insolvenz

Mit der Insolvenz ist meist auch der überwiegende Teil des investierten Geldes verloren. Des Weiteren werden sich die Anleger und der Insolvenzverwalter in den nächsten Jahren auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob bereits geleistete Zahlungen (zumindest soweit es die Nachrangdarlehen betrifft) anfechtbar sind. Die dahingehenden Fragen werden allerdings regelmäßig erst drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geklärt, denn dann verjähren diese Anfechtungsansprüche.

III. Was rate ich betroffenen (Nachrangdarlehens-) Anlegern?

Anlegern rate ich, schon jetzt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung der anlegerseits bestehenden Ansprüche sollte vorbereitet werden. Dies gilt auch für die Abwehr von etwaigen Anfechtungsansprüchen, die der Insolvenzverwalter aller Voraussicht nach später behaupten wird.

Bis dahin sollten Anleger der bc connect GmbH nicht nur die ersten rechtlichen Schritte im Insolvenzverfahren einleiten, sondern darüber hinaus auch ihre Interessen in dem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzeigen.

Für meine Mandanten zeige ich regelmäßig nicht nur die Vertretung im Insolvenzverfahren an, sondern beantrage parallel Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte.

In zahlreichen (Kriminal-)Insolvenzverfahren habe ich bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten und sowohl deren Ansprüche im Insolvenzverfahren als auch außerhalb des Insolvenzverfahrens vertreten. Dabei beschränkte sich meine Tätigkeit meist nicht nur auf die einzelne Mandatsbearbeitung. Vermehr wurde ich mitunter zum Mitglied im Gläubigerausschuss bestellt. Letzterer wird oft von den Insolvenzgerichten eingerichtet, um frühzeitig eine größtmögliche Beteiligung der Gläubiger zu gewährleisten und die notwendige Transparenz in (Kriminal-) Insolvenzverfahren zu gewährleisten.

IV. Kostenlose Erstberatung 

Unsere Erstberatung ist kostenlos, und gerne übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei einer etwaig bestehenden Rechtschutzversicherung. Wir gewährleisten Ihnen eine vollständige Kostentransparenz. Die Bündelung der Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.

V. Zur Person

Seit über dreizehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechts sowie geprüfter ESUG-Berater, DIAI sowie Partner der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de  

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/



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