bc connect - Insolvenz und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

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Die bc connect warb Gelder über sog. Nachrangdarlehen ein, um im Mobilfunkmarkt über sog. Bulkverträge mit Mobilfunkanbietern zu investieren.

Laut investmentcheck (News vom 22.12.2021) ermittelt  die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen insgesamt vier Personen wegen des Verdachts auf Betrug beziehungsweise Geldwäsche und es fanden bereits Durchsuchungen „in den Wohnräumen der vier Beschuldigten, den Geschäftsräumen der bc connect (Ebmath), der Ainova Just Fit GmbH (Wilkau-Haßlau)" statt.

Die Staatsanwaltschaft gehe von mehr als 10.000 betroffenen AnlegerInnen aus, die einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag investierten. Ein Totalverlust der Einlagen sei nicht zu befürchten, da im Rahmen der Hausdurchsuchungen Kontoguthaben und viel Bargeld in Höhe von insgesamt 9,75 Millionen Euro beschlagnahmt beziehungsweise arrestiert wurden.

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 20.10.2021 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Unter dem 22.10.2021 stellt die BaFin klar, dass die bc connect GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Zwar können Forderungen aus Nachrangdarlehen wegen der Nachrangklausel grds. nicht im Insolvenzverfahren angemeldet werden, allerdings gilt etwas anderes, wenn diese Klausel unwirksam ist.
Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren die Anforderungen an solche Klauseln eng gesteckt, so dass von der Unwirksamkeit auszugehen sein dürfte. Dies angenommen, würden Anleger gleichberechtigt mit anderen Gläubigern an der Verteilung der Masse partizipieren können. 

Vor dem Hintergrund der arrestierten Vermögenswerte sollte auch das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren begleitet werden, um an etwaigen Auskehrungen zu partizipieren.

Daneben ergeben sich u.U. angesichts der fehlenden Bankerlaubnis und des wohl vermuteten "Schneeballsystems", im Rahmen dessen Forderungen von Altanlegern durch neu eingeworbene Anlegergelder bedient worden sein sollen, auch deliktische Ansprüche gegen die bc connect GmbH (im Insolvenzverfahren anzumelden) und sog. "Hintermänner", wie auch bspw. Geschäftsführer.

Auch etwaige Emissionshelfer (Vertrieb, Vermittler, Berater) kommen als Haftende in Betracht, soweit Fehler in der Beratungs/Vermittlung zu finden sind.

Fazit:

Anleger sehen sich bei solchen Kapitalanlagen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.
Doch sie sollten sich trotz der Komplexität nicht grundsätzlich abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Daneben bedarf es nicht selten der Geltendmachung von Ansprüchen in den jeweiligen Insolvenzverfahren, welche derartige Vorgänge regelmäßig begleiten.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt geschädigte Anleger, außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Nicht selten kommt es auch - wie hier - zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft(en), regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich beispielsweise gegen die Gesellschaft (Emittentin) selbst, aber auch gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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