Beamtenstatus und die Folgen eines Strafverfahrens - Erste Hilfe vom Anwalt

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Ein Strafverfahren ist für den Beschuldigten ohnehin schon immer mit großen Belastungen und viel Ärger verbunden. Wenn der Betroffene jedoch darüberhinaus noch Beamter ist, dann droht oftmals gleich doppelter Ärger, denn auch in Bezug auf das Beamtenverhältnis können hier neben einer strafrechtlichen Verurteilung zusätzliche Konsequenzen folgen.


Folgen eines Strafverfahrens für Beamte

Bei einer effektiven Strafverteidigung ist nicht nur auf die direkten Folgen eines Strafverfahrens Rücksicht zu nehmen, sondern immer auch auf die Folgen, die außerhalb des Strafrechts liegen. Dabei geht es besonders um jene Folgen, die dem Beschuldigten im beruflichen Leben drohen können. Neben Personen, die in Sicherheitsbereichen oder in sozialen Berufen tätig sind, können Strafverfahren für Beamte unangenehme Folgen haben. In diesem Rechtstipp wird Ihnen erklärt, worauf zu achten ist und warum die Inanspruchnahme besser ist, als einen Strafbefehl oder ein Urteil zu akzeptieren.


Dienstvergehen – nur innerhalb des Dienstes möglich?

Werden durch einen Beamten Straftaten begangen, so besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem jeweiligen Dienstherren. Ein Dienstvergehen begeht dabei, wer schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Dabei dürfte klar sein, dass dies auf nahezu alle Straftaten zutrifft, die einen dienstlichen Zusammenhang haben. Dazu gehören die sogenannten echten Amtsdelikte wie Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit und die unechten Amtsdelikte wie der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Aber auch sonstige Straftaten wie der Diebstahl während des Dienstes haben einen dienstlichen Bezug.

Vom Leitbild des Berufsbeamten getragen können jedoch auch außerdienstliche Straftaten ein Dienstvergehen darstellen. Ob ein solcher Fall vorliegt, soll sich nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daran bemessen, welches Amt der Betroffene innehat, nicht jedoch welchen konkreten Aufgabenbereich. So begeht ein Polizeibeamter ein Dienstvergehen, wenn er privat kinderpornografische Schriften besitzt. Grund dafür ist, dass ein Polizeibeamter Straftaten vorbeugen, verhüten und aufklären soll und sich daraus in der Öffentlichkeit, insbesondere für schutzbedürftige Personen, eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung ergibt.


Welche Folgen drohen Beamten bei einem Strafverfahren?

Die schwerste Folge für den Beamten tritt nach § 24 BeamtStG automatisch per Gesetz ein. Wird der Beamte zum Beispiel zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt oder wird ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt, so endet das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft des Urteils.

Sonstige Disziplinarmaßnahmen sind der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, die Zurückstufung und letztlich auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Nicht nur Beamte im aktiven Dienst können betroffen sein, sondern auch Ruhestandsbeamte. Ihnen droht eine Kürzung oder gar eine Aberkennung des Ruhegehalts.


Worauf muss bei der Strafverteidigung von Beamten geachtet werden?

Der Betroffene sollte sich an einen Strafverteidiger wenden, der im Bereich des Disziplinar- und Beamtenrechts Erfahrungen gesammelt hat und sich mit der neuesten Rechtsprechung auskennt. Insbesondere muss bei der Strafverteidigung Beachtung finden, dass die Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils für das spätere Disziplinarverfahren bindend sind. Lässt man sich zum Beispiel auf einen sog. Deal mit der Staatsanwaltschaft ein, wonach man einen geringeren Strafrahmen zugesichert bekommt und im Austausch dafür ein umfangreiches Geständnis ablegen soll, ist auch dieses Geständnis für das Disziplinarverfahren bindend.

Auf der anderen Seite sind verschiedene Disziplinarmaßnahmen bei bestimmten Folgen des Strafverfahrens nicht mehr möglich. Daher kann es darauf ankommen, ob ein Verfahren wegen geringer Schuld mit oder ohne Geldauflage eingestellt wird. Auch die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen können Einfluss darauf haben, ob eine weniger einschneidende Disziplinarmaßnahme verhängt wird oder ob er sogar aus dem Dienstverhältnis entlassen wird. Eine effektive Strafverteidigung beginnt daher sofort im Ermittlungsverfahren, da sich dort bereits zeigt, in welche Richtung sich der Fall entwickeln wird.


Fazit

Für einen Beamten, der eine Straftat begangen hat, kann dies im schlimmsten Fall den Verlust seines Beamtenstatus bedeuten. Aber auch weniger einschneidende Maßnahmen wie die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Dienstverhältnis stellen für einen Beamten im Gegensatz zu sonstigen Betroffenen unangenehme Folgen dar. Gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens sollten Sie sich daher an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sich im Strafrecht, aber auch im Disziplinar- und Beamtenrecht auskennt und mit der neuesten Rechtsprechung vertraut ist. Unsere Kanzlei wird ihre rechtlichen Interessen vertreten und die Strafverteidigung speziell auf die Vermeidung möglicher Disziplinarmaßnahmen ausrichten. 


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