Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft, was kann ich tun?

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Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag und sind schwanger geworden? Was können Sie tun? Insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber vor der Schwangerschaft angedeutet hat, das Arbeitsverhältnis weiter durchzuführen und nunmehr hierüber nichts mehr wissen möchte?

Grundsätzlich hat man bei Schwangerschaften einen besonderen Kündigungsschutz. Also darf grundsätzlich keine Kündigung während der Schwangerschaft ausgesprochen werden. Ebenfalls bis zu 4 Monaten nach der Entbindung darf keine Kündigung erfolgen.

Aber: Endet der Vertrag aufgrund Befristung, liegt keine Kündigung vor! Eine Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses ist demnach möglich.

Aber: Es gibt hierbei eine Besonderheit. Sollten mit Ihnen zusammen mehrere Personen eingestellt worden sein, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden sind, haben Sie aufgrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, gemäß Art. 3 Abs. III GG ebenfalls einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Gleiches gilt, sollte eine Verlängerung des Arbeitsvertrages lediglich nur aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht erfolgen. Dies stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes dar und ist ebenfalls unzulässig, gemäß Art. 3 Abs. I GG. Problematisch hierbei ist allerdings, dass Sie beweisen müssen, dass der Arbeitgeber Sie lediglich deshalb nicht weiter übernommen hat, aufgrund der Schwangerschaft. Hinweise hierauf geben z. B. Äußerungen des Arbeitgebers diesbezüglich, bereits vorliegende Schichtpläne, in welchen Sie bereits eingesetzt werden, welche aber über dem Beendigungszeitraum liegen. Hinweise können vielfältig sein.

Sollten Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, so stehe ich Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Wir helfen Ihnen!


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