Befristungskontrollklage bei unwirksamer Befristung des Arbeitsvertrages

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Bestehen Zweifel, ob eine Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam ist, z. B. weil bereits zuvor mit demselben Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis bestand, sollte unverzüglich fachkundiger Rat bei einem Anwalt eingeholt werden.

Ist die Befristung unwirksam, muss eine Feststellungsklage auf Entfristung des Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die Frist hierfür beträgt drei Wochen ab dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses. Ohne eine solche Klage endet das Arbeitsverhältnis selbst dann, wenn die Befristung im Arbeitsvertrag rechtswidrig war.

Die Klage kann schon vor Ablauf der Befristung erhoben werden. Ich halte das für vorteilhaft, um rechtzeitig Sicherheit über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages und die Weiterbeschäftigung im Betrieb zu erhalten.

Sie erhalten von meinen Mitarbeiterinnen kurzfristig einen Besprechungstermin, sollten Sie die Befristung in Ihrem Vertrag überprüfen lassen wollen.


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