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Beleidigung oder Verleumdung in Jameda-Bewertung? So löschen Sie das ⚠️

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Wenn Sie auf Jameda negativ bewertet werden und sich die Bewertung durch Beleidigung oder Verleumdung strafbar macht, bietet meine auf Reputationsrecht spezialisierte Kanzlei Unterstützung an. Ich biete eine kostenfreie Ersteinschätzung - senden Sie mir einfach den Link oder Screenshot der Bewertung zu. Beleidigungen und Verleumdungen sind nach dem Strafgesetzbuch strafbar und stellen einen validen Grund dar, um die Löschung der Bewertung zu fordern. Auch Bewertungen, die keine strafrechtlichen Verstöße enthalten, können unter Umständen gelöscht werden, wenn sie beispielsweise unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder als Schmähkritik gelten. Meine Kanzlei analysiert die Bewertung sorgfältig und informiert Sie über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die negative Bewertung vorzugehen.

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Falls Sie auf Jameda in einer negativen Bewertung beleidigt oder verleumdet werden, gibt es Möglichkeiten, diese Eintragung zu löschen. Beleidigung und Verleumdung sind strafrechtliche Tatbestände.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen rechtswidrige Inhalte auf Bewertungsplattformen zur Wehr zu setzen. Ich biete eine kostenfreie Ersteinschätzung an:

  1. Schicken Sie mir per Mail den Link zu der negativen Jameda-Bewertung oder einen Screenshot.
  2. Ich melde mich zeitnah mit einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung zurück
  3. Hierbei erfahren Sie, ob es juristische Löschungsmöglichkeiten gibt
  4. Auf Wunsch werde ich für Sie tätig und teile vorab die entstehenden Kosten einer Beauftragung transparent mit

Worum geht es bei Beleidigungen und Verleumdungen eigentlich?

Bei einer Beleidigung oder einer Verleumdung handelt es sich um Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch definiert sind. Solche Inhalte sind als Jameda-Bewertung sowohl nach den Richtlinien von Jameda, als auch nach deutscher Rechtslage unzulässig und können gelöscht werden.

Eine Beleidigung zielt auf die Ehrverletzung einer Person ab. Typische Beispiele sind Schimpfwörter oder andere Aussagen, die eine Ehrverletzung mit sich bringen. Der Tatbestand findet sich in § 185 StGB.

Bei Verleumdung geht es darum, dass jemand absichtlich falsche Tatsachenbehauptungen über Sie aufstellt, die geeignet sind, Sie in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen. Typische Beispiele sind erfundene Geschichten, die ein schlechtes Licht auf Sie werfen. Der Tatbestand findet sich in § 187 StGB.

Warum sind solche Inhalte immer unzulässig?

Beleidigende oder verleumderische Inhalte in einer Jameda-Bewertung sind rechtswidrig, da sie einen Straftatbestand darstellen. Das StGB selbst sieht für diese Taten Strafen vor. Insbesondere bei der Verleumdung geht es um Tatsachenbehauptungen, die falsch sind und dies ist dem Täter sogar bewusst.

Aus den Richtlinien der Bewertungsplattformen wie Jameda, Google oder Kununu ergibt sich auch, dass solche Inhalte unerwünscht sind und gelöscht werden können

Sollten solche Inhalte in einer Jameda-Bewertung aufzufinden sein, lohnt es sich, die Löschung der Eintragung zu verlangen. Dies können Sie selbst bei Jameda als Löschantrag einreichen, oder sich professionell durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen.

Was, wenn keine Beleidigung und keine Verleumdung in der Jameda-Bewertung enthalten ist?

Sollten Sie auf Jameda eine negative und störende Bewertung erhalten haben, die jedoch keine strafrechtlichen Inhalte aufweist, gibt es meist dennoch Löschungsmöglichkeiten.

Zunächst muss Jameda im Zweifel darlegen, dass die bewertende Person tatsächlich Patientin oder Patient bei Ihnen gewesen ist. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist eine Löschung sehr realistisch.

Darüber hinaus gibt es rechtswidrige Inhalte, die nichts mit dem Strafrecht zu tun haben. Ist beispielsweise in der Jameda-Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung enthalten, kann die Bewertung juristisch angegriffen werden. Denn ein "Recht auf Lügen" gibt es nicht. Selbst kleinste Lügen wie z.B. Angaben über die Wartezeit, die nicht zutreffend sind, ergeben einen hervorragenden juristischen Angriffspunkt.

Auch Schmähkritik ist unzulässig. Unter Schmähkritik werden Aussagen verstanden, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion dienen. Typische Beispiele sind wortkarge Bewertungen wie "Kurpfuscher!", die ansonsten keine weiteren Angaben enthalten. Solche nur diffamierenden Aussagen sind rechtswidrig.

Nutzen Sie meine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Jameda-Bewertung!

Ganz gleich, ob die Sie störende Jameda-Bewertung eine Beleidigung oder Verleumdung enthält, mir können Sie die in Frage stehende Bewertung per Mail zuschicken und sich meine juristische Ersteinschätzung kostenfrei einholen.

Ich schaue mir die negative Jameda-Bewertung unverbindlich an und teile Ihnen zeitnah mit, welche juristischen Löschungsmöglichkeiten es gibt. Hierbei achte ich sowohl auf strafrechtliche Inhalte (Beleidigung, Verleumdung etc.), als auch auf sonstige rechtlich unzulässige Aussagen. 

Foto(s): Thomas Feil

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