Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH erhalten?

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Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen aus München verschickt für die BVB Merchandising GmbH aus Dortmund sogenannte Berechtigungsanfragen.  Dabei handelt es sich nicht um Abmahnungen!


Die Adressaten der Berechtigungsanfragen sind Online-Verkäufer, die für die Artikelbezeichnung (Titel), Artikelbeschreibung oder auf dem zu verkaufenden Produkt selbst die geschützte Marke „BVB“ verwenden. Die Anwälte geben innerhalb der Anfrage an, dass die Marken „BVB“ und „BVB 09“ (Wortmarke und Wortbildmarke) allgemein als Logo des Vereins bekannt seien und beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragen seien.


Den Adressaten wird eine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegeben. Sie sollen der Kanzlei mitteilen, woraus sich das Recht für sie ableitet, die geschützte Marke „BVB“ für den Verkauf im Internet zur Beschreibung der Produkte (ohne Zustimmung der BVB Merchandising GmbH) zu verwenden.


Wie mit einer Berechtigungsfrage umgehen? Lassen Sie sich qualifiziert verteidigen!


Wir raten eindringlich dazu, die Berechtigungsfrage nicht zu ignorieren und umgehend einen fachkundigen Anwalt einzuschalten.


Sollen Sie innerhalb der Frist gar nicht antworten oder ihre Berechtigung nicht nachweisen können, könnte die BVB Merchandising GmbH ihnen eine Abmahnung zukommen lassen. Dies wäre für Sie ein erheblicher Nachteil!


Ihr Anwalt wird für Sie zunächst überprüfen, ob in ihrem Fall eine tatsächliche Markenrechtsverletzung vorliegt. Sodann wird er die Kommunikation mit der Gegenseite übernehmen. Sollte eine Markenrechtsverletzung vorliegen, kann z.B. mithilfe eines Fachanwalts eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden oder auch vorab schon Auskunft erteilt werden. Dies dient dazu, nicht noch weitere Kosten aufgrund von Untätigkeit oder falscher Reaktion auf die Anfrage auszulösen.


Wie wir Ihnen zur Seite stehen:
Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht) spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.


Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:


• schnelle Hilfe durch unsere Fachanwälte
• persönliche und individuelle Beratung
• kostenloses Erstgespräch und transparente Kosten
• bundesweite Unterstützung


Daneben hilft das Team unserer Kanzlei auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihrer Verkaufsangebote. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind!
Senden Sie uns gerne Ihre Abmahnung unter Angabe einer Rückrufnummer zu!


Lesen Sie sich gerne unseren Bericht über die Tätigkeit eines Fachanwalts im Gewerblichen Rechtsschutz durch und überzeugen sie sich selbst! https://www.anwalt.de/rechtstipps/fachanwalt-fuer-gewerblichen-rechtsschutz-welche-rechtsgebiete-sind-umfasst_163517.html



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