Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz: Welche Rechtsgebiete sind umfasst?

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Sie haben sich schon immer gefragt, warum man einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen sollte?

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hat nichts mit Gewerberecht zu tun. Unter dem Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes sind alle geistigen Schutzrechte zu verstehen, die mit Unternehmen in Verbindung gebracht werden. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz setzt man sich genau für den Schutz dieser Rechte ein: für den Schutz einer Marke, eines Patents oder des Urheberrechts. Aber auch das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) ist Tätigkeitsbereichs eines Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Aber auch weitere Reichsgebiete sind dem gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet.

Darunter fallen laut § 14 h der Fachanwaltsordnung (FAO) folgende Bereiche:

  • Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
  • urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

Neben den besonderen Kenntnissen innerhalb der ausgezählten Bereichen, unterliegen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz einer Fortbildungspflicht und bleiben dadurch immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Zum Beratungsansatz unserer Kanzlei 

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere im Bereich des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts tätig.

Herr Hämmerling ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht und geprüfter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor.

Frau Katharina von Leitner-Scharfenberg ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht.

Sie möchten sich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes fachkundig beraten lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Zu unseren Kompetenzen gehört – neben der Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen, der Erstellung von Nutzungsverträgen oder AGB – vor allem die Beratung nach Erhalt von markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Aufgrund unserer rechtsgebietsübergreifenden Kompetenzen und der rechtsgebietsübergreifenden Fachanwaltschaften haben wir über Jahre hinweg Lösungsstrategien zugunsten unserer Mandanten entwickelt und zahlreiche Abmahnverfahren erfolgreich bestritten.

Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter Schilderung Ihres Anliegens und unter Angabe einer Rückrufnummer.


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