Rückforderung unwirksamer Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

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Mit zwei Paukenschlägen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Jahr 2020 beendet und Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung für unwirksam erklärt.

Die Urteile des BGH vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19 und 314/19) sind ohne Weiteres auf andere private Krankenversicherer übertragbar:

Rechtliche Ausgangslage ist zunächst der Beitrag, der bei Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags ursprünglich vereinbart war. In der Folge haben zahlreiche Versicherer häufig sogar mehrfach Beitragserhöhungen insbesondere in der Krankheitskostenversicherung vorgenommen.

Eine Begründung hierzu war oftmals nicht vorhanden oder erfolgte formelhaft und lapidar. So etwa die Behauptung, Versicherungsleistungen und Beiträge stünden „nicht mehr im richtigen Verhältnis zueinander“  oder aber der allgemeine Hinweis auf „den medizinischen Fortschritt“ oder die Erkenntnis, dass „moderne Technologien und Behandlungsmethoden ihren Preis“ haben.

Unwirksam, wie sich schon aus dem Gesetz ergibt. Nach § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss der Versicherer die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung mitteilen. Als mitzuteilende Rechnungsgrundlagen nennt das Gesetz insbesondere Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.

Wenn somit der Versicherer eine Beitragserhöhung vornehmen möchte, deren Ursache etwa in einer „Überalterung der Tarifbestände“ liegt, muss er eine ausreichende Begründung beifügen. Unterbleibt diese, ist die Neufestsetzung der Prämie unwirksam.

Folge: Der Versicherungsnehmer kann für den Zeitraum ab Beginn der Beitragserhöhung bis zur Heilung des Formmangels bzw. zumindest bis zum Ablauf einer dreijährigen Verjährungsfrist die zu Unrecht geleisteten Beiträge wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen, dies zuzüglich Zinsen jedenfalls ab Verzug. Oftmals handelt es sich hier in Summe um fünfstellige Beträge!

Eine Heilung des Formmangels durch den Versicherer ist lediglich für die Zukunft möglich, nicht rückwirkend.

Aufgrund unserer Erfahrung und meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich Ihnen für eine fachkundige Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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