Besteuerung der deutschen Rente in Spanien 2020

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Rentenbesteuerung in Spanien 2020
 
In der aktuellen Abgabefrist vom 1.4. bis zum 30.6.2020 ist die spanische Einkommensteuer für das vorangegangene Jahr 2019 zu erklären. 

Jeder Rentner, der länger als 183 Tage im Jahr 2019 in Spanien gelebt hat, dort seinen Lebensmittelpunkt hatte und in Deutschland komplett abgemeldet war, ist in jedem Fall zunächst in Spanien voll und ganz für seine deutsche BFA-Rente einkommensteuerpflichtig.

Gibt es zur Rentenbesteuerung in Spanien eine Ausnahme?
Es gibt eine Ausnahme, für Rentner, die ab dem 31.12.2014 eine Rente beziehen. Dann gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig der unbeschränkten Besteuerung in Deutschland zu unterwerfen und in Spanien keine Einkommensteuer zu bezahlen. Art. 17 des deutsch spanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt dem deutschen Staat ein Quellenbesteuerungsrecht von 5 % wie folgt:

(1) Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur in dem anderen Staat besteuert werden. (2) Jedoch können Vergütungen, die aufgrund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats geleistet werden, auch in diesem Staat und nach dem Recht dieses Staates besteuert werden, wenn das den Anspruch auf die Vergütungen begründende Ereignis nach dem 31. Dezember 2014 eintritt. Die Steuer darf aber 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Vergütungen nicht übersteigen, wenn das den Anspruch auf die Einkünfte begründende Ereignis zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2029 eintritt. Tritt das Ereignis am oder nach dem 1. Januar 2030 ein, darf die Steuer 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Vergütungen nicht übersteigen.
 
Nicht zu vergessen:
Sie leben als Rentner auf Mallorca, Madrid, Teneriffa, Gran Canaria, Costa Brava oder Marbella und haben dort keine anderen Einkünfte als die Rente aus Deutschland, trotzdem haben Sie nicht ohne Weiteres das Recht in Deutschland besteuert zu werden. Obgleich dies regelmäßig günstiger ist durch den persönlichen Freibetrag und die Tatsache, dass in Deutschland nicht die gesamte Rente besteuert wird und ein steuerfreier Anteil besteht, was in Spanien nicht anerkannt wird.

Das deutsche Besteuerungsrecht aus dem Doppelbesteuerungsabkommen reicht nicht alleine aus, um in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben, obgleich man nach Spanien verzogen ist.

Stets ist ein Antrag bei der deutschen Finanzbehörde erforderlich und nach Art. 1 und Art. 49 des deutschen Einkommensteuergesetzes muss die deutsche Finanzbehörden den Antrag positiv bescheiden, ansonsten bleibt es bei der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Spanien aufgrund der Norm in Art.9 LIRPF des spanischen Einkommensteuergesetzes und der Ansässigkeit in Spanien.

Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht vor, dass eine Besteuerung in Deutschland nur greift, wenn mindestens 90 % der Gesamteinkünfte der Person in Deutschland der beschränkten Besteuerung unterliegen und in Spanien nicht mehr als der Grundfreibetrag, im Jahre 2019 9.168 Euro, verdient wird. Dieser Sachverhalt ist durch eine Bescheinigung der spanischen Finanzbehörde (AEAT) nachzuweisen.

Letztlich empfehlen wir die Prüfung von jedem Einzelfall und dies in der regulären Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum 30.6.2020, so dass in Spanien noch rechtzeitig erklärt werden kann und Bußgelder mit Verzugsaufschlag vermieden werden, wenn eine deutsche Besteuerung der Rente nicht möglich ist.

Nicht zu vergessen ist, dass mit der Ansässigkeit in Spanien auch das Auslandsvermögen außerhalb Spaniens – mit einem Wert von 50.000 Euro – in der Steuererklärung Modell 720 bis zum 31.3.2020 erklärt werden musste. Die Bußgelder von 10.000 Euro aufwärts sind erheblich, wenn dies nicht freiwillig nachgeholt wird. 

Daneben gibt es auch noch die normale Vermögenssteuererklärung mit einem Freibetrag von ab 500.000 Euro (regionsabhängig), die bis zum 30.6.2020 zusammen mit der Einkommensteuer in Spanien zu erklären ist.

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