Besuch beim Rechtsanwalt trotz Corona Lockdown erlaubt?!
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Die Corona-Pandemie und der (erneut) bundesweit angeordnete "Lockdown" wirken sich auf sämtliche Lebensbereiche aus. Trotz allem und z.T. gerade deshalb stellen sich weiterhin auch dringende juristische Probleme und Fragestellungen, die fortlaufend gelöst und beantwortet werden müssen. Auch bereits laufende Rechtsstreitigkeiten oder Fristen sind grds. durch die Corona-Schutz-Maßnahmen nicht suspendiert, unterbrochen oder gar beendet.
Daher fragen sich Betroffene: Kann ich auch während des Lockdowns in Zeiten der Corona-Pandemie meine Rechtsanwältin/meinen Rechtsanwalt weiter aufsuchen?
Mit der Antwort auf diese Frage beschäftigt sich der Deutsche Anwaltverein im Rahmen seiner aktuellen Pressemitteilung (DAV- Pressemitteilung Nr. 39/20 vom 15.12.2020):
„PM 39/20: Neuer Lockdown, ähnliche Regeln: Besuch in der Anwaltskanzlei bleibt erlaubt
Berlin (DAV). Der „Lockdown light“ hat nicht ausgereicht: Die Infektionszahlen sind gestiegen und die Politik hat die Corona-Schutz-Maßnahmen wieder verschärft. In einigen Regionen dürfen die Menschen ihre Wohnungen nur in dringenden Fällen verlassen. Ein Termin mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt ist und bleibt immer ein dringender Fall. Wer auf dem Weg dorthin kontrolliert wird, muss nicht sagen, warum er eine Kanzlei aufsucht, mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Damit der Zugang zum Recht gewährleistet ist, muss die Anwaltschaft außerdem – wie im ersten Lockdown – als systemrelevant anerkannt werden.
Wie stark die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, hängt von der Gemeinde und dem Infektionsgeschehen dort ab. In den meisten Regionen müssen die Behörden nicht im Detail kontrollieren, warum jemand auf der Straße unterwegs ist. „Sollte es tagsüber Ausgangsbeschränkungen geben, können die Menschen weiterhin Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare aufsuchen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Dies sei auch in der gegenwärtigen Situation von großer Bedeutung, da der Zugang zu digitalen Kommunikationswegen nicht allen Rechtssuchenden zur Verfügung steht. „Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung muss in jeder Landesverordnung in die Liste der triftigen Gründe aufgenommen werden, die ein Verlassen des Hauses erlauben“, fordert Ruge.
Das gilt aktuell in ganz besonderem Maße, weil mit Ende eines Jahres viele Verjährungsfristen ablaufen. Es ist dann dringend notwendig, eine Anwältin oder einen Anwalt aufzusuchen und persönlich mit ihnen zu sprechen. Im Grunde müsse man aber immer davon ausgehen, dass ein Rechtsproblem dringend ist, warnt DAV-Hauptgeschäftsführerin Ruge: „Ob es sich um einen unaufschiebbaren Termin handelt oder nicht, wird für den Rechtssuchenden selbst häufig erst auf Grund der anwaltlichen Beratung erkennbar werden.“ Es sei zum Beispiel kein Allgemeinwissen, dass für die Ausschlagung einer Erbschaft eine sechswöchige Frist besteht oder dass man gegebenenfalls ein Nachlassinventar errichten muss. Gleiches gelte für die Fristen im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage oder bei der unverzüglichen Anfechtung einer Willenserklärung.
Der Zugang zu anwaltlichem Rat und zur Vertretung ist zudem wichtig, weil Bürgerinnen und Bürger die Rechtsantragsstellen bei den Gerichten vielfach nicht mehr persönlich aufsuchen können. In solchen Fällen sind Eilverfahren notwendig, für die eidesstattliche Versicherungen eingereicht werden müssen. Die meisten Betroffenen sind damit überfordert.
„Sucht jemand persönlich eine Anwältin oder einen Anwalt auf, dürfen die Behörden nicht nach dem Grund fragen“, fügt Rechtsanwältin Ruge hinzu. Wer etwa darüber nachdenkt, sich wegen eines Steuerdeliktes selbst anzuzeigen, dürfe nicht gezwungen werden, dies ausgerechnet der Polizei gegenüber offenzulegen. Auch verbieten sich Anrufe in den Kanzleien mit der Frage, ob bereits ein Termin vereinbart worden ist. Denn die anwaltliche Verschwiegenheit bezieht sich auch auf die Frage, zu wem ein Mandat besteht.
Für den Zugang zum Recht ist die Anwaltschaft systemrelevant – das gilt in Pandemiezeiten ganz besonders. „Die Anwaltschaft muss bundesweit als systemrelevant anerkannt werden – unter anderem, um die Kinderbetreuung während der Schul- und Kitaschließungen sicherzustellen“, fordert DAV-Hauptgeschäftsführerin Ruge. Dies müsse in den aktuellen Verordnungen klargestellt und in den Regelungen berücksichtigt werden.“.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Rechtsanwälte gehören als unabhängiges Organ der Rechtspflege untrennbar zum Rechtsstaat, weshalb auch gem. Art. 19 Abs. 4 GG jederzeit der Zugang zur Anwältin bzw. zum Anwalt seines Vertrauens gewährleistet sein muss. Dies gilt erst recht in aktuell schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie.
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