Betriebsleiter in einem handwerklichen Betrieb - wir beraten Sie gern

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Ihr Anwalt für Handwerksbetriebe

Welche Bedeutung der Betriebsleiter im Sinne der Handwerksordnung hat und wann es sich lohnt, einen Betriebsleiter zu beschäftigen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Insbesondere für Inhaber von Betrieben, die selbst nicht über einen Meistertitel verfügen, kann die Einstellung eines Betriebsleiters der Weg zur Eintragung in die Handwerksrolle sein.

Rechtsanwalt Dr. Malte Brix

  • Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin
  • Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verwal­tungsrecht Nordost e. V.
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

Was ist ein Betriebsleiter und wer braucht einen?

Ein Betriebsleiter ist der technische Leiter eines Handwerksbetriebs. Allerdings braucht nicht jedes Handwerksunternehmen einen Betriebsleiter.

Handwerksunternehmen, bei welchen es sich um Personengesellschaften (z.B. eine GbR) oder juristische Personen handelt (z.B. eine GmbH) benötigen eine technische Betriebsleitung.

Gleiches gilt für handwerkliche Betriebe, deren Inhaber nicht die Voraussetzungen der Handwerksrolle erfüllen, indem sie beispielsweise keinen Meisterbrief besitzen.

Welche Kosten entstehen?

  • Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenfrei
  • Die Vergütung basiert in der Regel auf dem tatsächlichen Zeitaufwand
  • Unsere Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vorab zur Prüfung
  • Eine Erstberatung ist oft zu einem Pauschalbetrag möglich und enthält eine überschlägige Handlungsempfehlung

‍Welche Aufgaben hat ein Betriebsleiter?

Der Betriebsleitung kommen je nach Firma und Anforderungsprofil verschiedene Aufgaben zu. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Finanzplanung
  • Überwachung des Arbeitsschutzes
  • Qualitätssicherung
  • Personalkontrolle- und Führung
  • allgemeine Betriebsorganisation

Bei der Position des Betriebsleiters handelt es sich um eine anspruchsvolle Aufgabe, welche mit viel Führungsverantwortung und Organisationsaufwand einhergeht. ‍Die Aufgaben unterscheiden sich oftmals aufgrund der Größe des Betriebs, der Branche und der Unternehmensform.

Darüber hinaus können noch Aufgaben aus den Bereichen Kundenakquise oder auch Marketing hinzukommen. 

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Wie eine Beratung aussehen kann:

  • Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Professionelle Vertretung Ihrer Interessen zum Beispiel im Widerspruchsverfahren oder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
  • Individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt (kein Call-Center)
  • Aufzeigen Ihrer individuellen Handlungsmöglichkeiten

Wer kann Betriebsleiter werden? 

Um die Position eines Betriebsleiters zu übernehmen, müssen Sie entsprechend qualifiziert sein, um einen Handwerksbetrieb technisch zu führen. Das bedeutet, in der Regel gilt bereits der Meisterbrief als Eignungsnachweis. Allerdings kann die Betriebsleitung auch übernommen werden durch Ingenieure, Industriemeister oder staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Fachrichtung.

Teilweise werden auch nach §§ 7 ff. HwO Sondergenehmigungen erteilt.

Die spezifischen Anforderungen erfahren Sie vor allem von der für Sie zuständigen Handwerkskammer (Ihres Bundeslandes).

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Was muss bei der Einstellung eines Betriebsleiters beachtet werden? 

Folgende Aspekte sollten Sie beachten:

  • Hat die Person bereits Erfahrungen mit Führungspositionen?
  • Besitzt Sie Führungs- und Kommunikationskompetenzen?
  • Ist sie flexibel und besteht eine Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung?
  • Ist diese Person in der Lage, unternehmerisch zu denken und besitzt sie spezifische Branchenkenntnisse?‍

Diese Vielfalt an Anforderungen liegt in den umfassenden Aufgaben begründet, die diese Person für die Betriebsleitung im Arbeitsalltag zu bewältigen hat.

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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash, Pixabay

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