Betriebsrat-Vergütung: mehr Rechtssicherheit dank Empfehlung der Experten-Kommission

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Die Vergütung des Betriebsrats ist arbeitsrechtlich relevant.

Nach Unsicherheiten durch widersprüchliche Rechtsprechung der Strafgerichte und Arbeitsgerichte herrscht nun Klarheit: Die Arbeitsgerichte hatten recht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Januar 2023 zur Strafbarkeit, wenn Betriebsräte eine zu hohe Vergütung erhalten. In vielen Unternehmen und unter den Mitgliedern der Betriebsräte führte dies zu erheblichen Unsicherheiten. Diese Unsicherheiten verursachten, dass zahlreiche Unternehmen deren Entgelt reduzierten. Schließlich befürchteten sie, gegen das Gesetz zur Betriebsrats-Vergütung zu verstoßen. Die Entscheidung des Strafgerichts hat die betriebliche Mitbestimmungs-Kultur deutlich belastet.

Um dieser Unsicherheit entgegenzuwirken, hat das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales eine Experten-Kommission eingerichtet. Diese hat nun Vorschläge für Änderungen im Betriebsverfassungs-Gesetz vorgelegt. Das Ziel ist, dass diese Entwürfe dazu beitragen, mehr Rechtssicherheit bei der Festlegung der Betriebsrats-Vergütung zu schaffen.

Der ehemalige Vorsitzende des Betriebsrats von VW erhielt wegen der überhöhten Vergütung der anderen Mitglieder eine Strafe. Die gesetzlichen Spielregeln der Betriebsrats-Vergütung, insbesondere in Bezug auf § 78 S. 2 BetrVG und § 37 Abs. 4 BetrVG, legen folgendes fest: Eine angemessene Vergütung für Betriebsrats-Mitglieder ist sicherzustellen, ohne diese zu benachteiligen. Die Festlegung der richtigen Vergütung gestaltet sich aufgrund von offenen Rechtsbegriffen als komplex und unsicher.

Viele Mitglieder im Betriebsrat großer Konzerne arbeiten ausschließlich für die Belange der Belegschaft. Dabei verzichten sie oft auf Karrierechancen in ihrem eigentlichen Beruf. Das wurde honoriert. Das BGH-Urteil führte jedoch dazu, dass viele Unternehmen dies unberücksichtigt lassen, um einer möglichen Strafbarkeit zu entgehen. Dadurch entstand wiederum eine Benachteiligung, insbesondere von langjährigen Betriebsrats-Mitgliedern. Schließlich lässt das deren im Amt erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse außer Acht.

Die Unternehmen befinden sich in einem Dilemma. Denn sie verwehren aufgrund der Strafbarkeits-Risiken möglicherweise qualifizierten Betriebsrats-Mitgliedern Positionen, für die diese die beste Eignung mitbringen. Hierbei verlieren beide Parteien. Das schafft Anreize für weniger qualifizierte Arbeitnehmer, sich für das Betriebsratsamt zu engagieren.

Die Experten-Kommission "Rechtssicherheit in der Betriebsrats-Vergütung" schlägt nun gesetzliche Neuregelungen vor, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die vorgeschlagenen Ergänzungen von § 37 Abs. 4 BetrVG und § 78 S. 2 BetrVG erleichtern die Festlegung von Vergleichsgruppen und die Berücksichtigung der im Amt erworbenen Qualifikationen.


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