BGH-Entscheidung: Ausgleich für Laubfall jetzt möglich!

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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Oktober 2017 (Az.: V ZR 8/17) befasst sich mit einem nachbarrechtlichen Anspruch aufgrund von Laubfall. Der Fall betrifft Eigentümer benachbarter Grundstücke, wobei die Klägerin eine Beeinträchtigung ihres Eigentums durch herabfallendes Laub, Nadeln, Zapfen, und Ähnliches von Bäumen auf dem Grundstück des Beklagten geltend machte. Diese Bäume hielten den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht ein. Der BGH bestätigte, dass unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand bei der Reinigung bestehen kann, auch wenn eine Beseitigung der Bäume oder ein Rückschnitt aufgrund des Ablaufs der dafür vorgesehenen Fristen nicht mehr gefordert werden kann. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Eigentümer nicht zwangsläufig alle natürlichen Beeinträchtigungen durch benachbarte Vegetation tolerieren müssen, wenn diese ein zumutbares Maß übersteigen. Der BGH weist darauf hin, dass solche Ansprüche im Kontext des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zu sehen sind, welches eine gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. Damit stellt der BGH klar, dass der Schutz des Eigentums und das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen, wobei wesentliche Beeinträchtigungen, die über das sozialübliche Maß hinausgehen, potenziell ausgleichspflichtig sind. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks früher Maßnahmen gegen den Baumwuchs hätte einfordern können oder nicht.

Foto(s): Udo Kuhlmann


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