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BGH folgt uns auf ganzer Linie – Gebühren für Kreditbearbeitung nicht zulässig

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat bestätigt, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Die beklagte Postbank muss unserem Mandanten 1.200 € erstatten. Außerdem muss sie alle Verfahrenskosten tragen. Das heute von uns erstrittene Urteil betrifft fast jeden Kreditnehmer in Deutschland. Auf die Kreditinstitute dürften nach diesem Urteil hohe Forderungen zukommen.

„Es ist sehr erfreulich, dass der BGH nun endlich für Klarheit gesorgt hat“, so Rechtsanwalt Guido Lenné. Der Fachanwalt für Bankenrecht hatte den Kläger durch zwei Instanzen erfolgreich vertreten und zeigte sich heute zufrieden mit dem Richterspruch:„Die Kreditbearbeitungsgebühr war eine große Ungerechtigkeit gegenüberVerbrauchern. Ich empfehle jedem, der einen Kreditvertrag hat und hatte, diesen prüfen zu lassen. Hier gibtes meistens viel Geld zurück!“

Wichtig ist, dass jeder Kunde jetzt seine Forderung geltend macht und sich sein Geld zurückholt. Das dürften regelmäßig zwischen 1% und 3,5 % der finanzierten Summe sein. Im Internet stehen dazu Musterbriefe bereit. (Unserer hier!)

Verbraucherschutzanwalt Guido Lenné hat in den vergangenen drei Jahren über 1.500 Prozesse geführt, um sich nun endgültig vor dem höchsten deutschen Gericht durchzusetzen. Die Banken könnten nun von Rückzahlungsforderungen vermutlich in Millionenhöhe bedroht sein.

Hintergrund: Die Anwaltskanzlei Lenné hatte am 16. April 2013 vor der Berufungskammer des Landgerichts Bonn ein wichtiges Verbraucher-Urteil gegen die Postbank erstritten: Die Postbank AG wurde zur Rückzahlung einer unzulässigen Gebühr in einem Kreditvertrag verurteilt. Die Begründung fußte auf der Feststellung, dass der Verbraucher durch diese Gebühr unangemessen benachteiligt sei. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt, die wie ausgeführt nunmehr für Bankkunden entschieden wurde.



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