BHP Capital AB: Website abgeschaltet! Es eilt! Anwaltsinfo

  • 1 Minuten Lesezeit

Beim BHP Capital AB (www.bhpcapital.com) mit angeblicher Adresse unter anderem in Göteborg, Schweden sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr angelegtes Geld zu sichern.

Der Anbieter arbeitet offensichtlich nicht nur ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern hat auch Anlegern die letzten monatlichen Zinsraten nicht mehr ausbezahlt, und ist seit kurzem telefonisch oder über das Internet nicht mehr erreichbar.

Vor kurzem wurde nun auch, wie Dr. Späth & Partner bekannt, von offizieller Seite die Website www.bhpcapital.com abgeschaltet.

Das sind alarmierende Nachrichten für Anleger von BHP Capital AB, die befürchten müssen, einem betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen zu sein.

Anleger haben oftmals auf Anweisung der Callcenter-Mitarbeiter von BHP Capital AB das Geld an Banken im Ausland wie z.B. an Banken in Ungarn oder Bulgarien überwiesen.

Was dort mit den Anlegergeldern passierte, d.h., ob die Gelder dort wirklich angelegt wurden oder nicht oder eventuell gleich veruntreut worden sein könnten, sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend prüfen.

Hier ist oftmals Eile geboten, um z.B. Abverfügungen vom Empfängerkonto noch zu verhindern, außerdem sollten Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft und durchgesetzt werden, z.B. gemäß § 826 BGB-

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung. 

Betroffene Anleger, die bei BHP Capital AB ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema