Bilderklau im Internet: Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz für Fotografen - Mit Anwalt Urheberechte durchsetzen!

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Bilderklau im Internet: So schützen Sie Ihre Urheberrechte mit Rechtsanwalt Oliver Eiben

14.03.2024 | 7 Minuten Lesezeit | (7)

Bilderklau im Internet ist eine häufige und ärgerliche Realität, besonders für Fotografen und Unternehmen, die in hochwertige Bildmaterialien investieren. Ihre kreativen Werke werden oft ohne Zustimmung verwendet, was nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch Beeinträchtigungen des geistigen Eigentums bedeutet. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich effektiv gegen Urheberrechtsverletzungen schützen können, unterstützt durch die Expertise von Rechtsanwalt Oliver Eiben, einem Spezialisten im Urheberrecht.


Die Rechte des Urhebers: Klare gesetzliche Regelungen

Gemäß § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG) genießt der Urheber eines Lichtbildwerkes umfassenden Schutz. Er allein hat das Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen oder öffentlich wiederzugeben. Diese Rechte können jedoch entgeltlich oder unentgeltlich veräußert werden, indem der Urheber Nutzungsrechte gemäß § 31 Abs. 1 UrhG einräumt.

Lizenzvereinbarungen sind gängige Praktiken, besonders zwischen Online-Shops und Bild-Datenbanken. Diese Vereinbarungen gewähren dem Händler das Nutzungsrecht gegen eine Lizenzgebühr. Beachten Sie jedoch, dass solche Vereinbarungen oft die Nennung des Urhebers vorschreiben.


Lichtbildwerk vs. Lichtbild: Der künstlerische Ausdruck macht den Unterschied

Lichtbildwerke, laut § 2 Abs. 1 UrhG, sind Fotografien, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Ein gestalterischer Akt und künstlerischer Ausdruck, selbst bei Screenshots, kennzeichnen diese. Im Gegensatz dazu sind Lichtbilder schlichte fotografische Aufnahmen ohne künstlerische Elemente.

Die Dauer des Urheberrechts variiert: Lichtbildwerke sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, während Lichtbilder nur 50 Jahre nach ihrem Erscheinen geschützt sind (§ 64 und § 72 Abs. 3 UrhG).


Gegen Bilderklau vorgehen: Ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten


Außergerichtliches Vorgehen:

  • Abmahnung: Setzen Sie den Täter über die Rechtsverletzung in Kenntnis und fordern Sie eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung.
  • Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch: Wichtig für die Bezifferung des Schadensersatzes.
  • Schadensersatz: Fordern Sie Entschädigung für entstandenen Schaden.
  • Erstattungsanspruch: Verlangen Sie die Kosten für anwaltliche Hilfe.

Gerichtliches Vorgehen:

  • Eilverfahren: Begrenzen Sie den Schaden durch eine einstweilige Verfügung.
  • Auskunftsklage: Verklagen Sie den Täter auf Auskunft über die Verwendung des Bildwerks.
  • Unterlassung und Beseitigung: Fordern Sie gerichtlich Unterlassung und Entfernung des Bildes.
  • Schadensersatzklage: Klagen Sie auf Schadensersatz, basierend auf entgangenem Gewinn oder einer angemessenen Lizenzgebühr.


Rechtsanwalt Oliver Eiben unterstützt Sie im Urheberrecht

Für effektive rechtliche Unterstützung und Beratung im Urheberrecht können Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Oliver Eiben verlassen. Er steht Ihnen zur Seite, um Ihre Urheberrechte durchzusetzen und Ihnen in jeder Phase des Prozesses beizustehen.

Ihre kreativen Werke verdienen Anerkennung und Schutz – wenden Sie sich an Rechtsanwalt Oliver Eiben, um Bilderklau im Internet erfolgreich zu bekämpfen. Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum und setzen Sie sich für Ihre Rechte ein!

Schreiben Sie mir direkt hier oder per E-Mail an: oliver.eiben@rieck-partner.de

Foto(s): Oliver Eiben


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