Biontech: Aktionärs-Klage in Deutschland? Anwaltsinfo!

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Der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech sieht sich in den USA mit einer Sammelklage von Aktionärinnen und Aktionären konfrontiert. Wie in Deutschland auch besteht in den USA die Möglichkeit, dass Aktionäre gegen ein Unternehmen klagen können, wenn durch unterlassene oder falsche Information des Kapitalmarkts über relevante Vorgänge im Unternehmen ein Schaden in Form eines Kursverlustes für die Aktionäre entstanden ist.

Genau das wird Biontech nun in dieser Klage vorgeworfen.

Letztlich geht es um mehrere Vorgänge.

Am 8. August 2022 veröffentlichte Biontech eine Pressemitteilung, in der es seine Finanzergebnisse für das zweite Quartal 2022 bekannt gab. Unter anderem blieben sowohl der Gewinn pro Aktie als auch der Umsatz hinter den Schätzungen zurück. Verantwortlich sei der Verlauf der Pandemie und eine Verschiebung von Bestellungen für den produzierten Impfstoff. Im Anschluss an diese Nachricht fiel der Preis der American Depositary Share („ADS“) von Biontech um 13,81 US-Dollar pro ADS oder 7,54 % und schloss am 8. August 2022 bei 169,30 US-Dollar pro ADS.

Am 27. März 2023 wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Finanzergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2022 bekanntgegeben wurden. Dort prognostizierte Biontech für das Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz mit COVID-19-Impfstoffen in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro, was deutlich unter den Marktschätzungen von über 8 Milliarden Euro lag. Im Anschluss an diese Nachricht fiel der ADS-Preis von Biontech um 4,60 USD pro ADS oder 3,59 % und schloss am 27. März 2023 bei 123,60 USD pro ADS.

Am Freitag, den 13. Oktober 2023 teilte der Biontech-Partner Pfizer mit, dass es wegen der geringer als erwarteten Auslastung seiner COVID-Produkte eine nicht zahlungswirksame Belastung in Höhe von 5,5 Milliarden US-Dollar verzeichnete. Diese resultiere aus Bestandsabschreibungen und anderen Belastungen im Zusammenhang mit Comirnaty. Pfizer senkte außerdem seine Umsatzerwartung für Comirnaty für 2023 um etwa 2,0 Milliarden US-Dollar.


Am 16. Oktober 2023 gab Biontech eine Pressemitteilung heraus, in der es mitteilte, dass aufgrund der Bestandsabschreibungen von Pfizer voraussichtlich Lagerabschreibungen und andere Belastungen im Zusammenhang mit Comirnaty im dritten Quartal 2023 von bis zu 0,9 Milliarden Euro auszuweisen sein werden. Im Anschluss an diese Nachricht fiel der ADS-Preis von Biontech um 6,61 USD pro ADS oder 6,38 % und schloss am 16. Oktober 2023 bei 96,97 USD pro ADS.


Auf Basis dieser Ereignisse wurde nun in den USA die Klage eingereicht und zwischenzeitlich auch ein Musterkläger ausgewählt. Wie die Sache ausgeht, ist im Moment zwar ungewiss.


Für deutsche Anlegerinnen und Anleger stellt sich aber die Frage, ob eine derartige Klage auch in Deutschland angestrengt werden könnte. worauf die Kanzleien Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin und Bergdolt Rechtsanwälte, München, hinweisen.


Auch in Deutschland gibt es eine Haftung für falsche oder auch ganz unterlassene Unternehmensmitteilungen gegenüber dem Kapitalmarkt. Geltend gemacht werden sie üblicherweise im Rahmen eines sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG). Auch dort werden die Ansprüche vieler Einzelner zusammengefasst und die zentralen Fragen einheitlich entschieden.


Die Kanzleien Dr. Späth & Partner aus Berlin und Bergdolt Rechtsanwälte, München, beobachten die Situation sehr genau. Wir behalten die Entwicklung dieses Verfahrens im Blick und auch die Frage, ob auch in Deutschland Aktionäre für die gleichen Ereignisse Klagen einreichen können.


Sollte dies so sein, wären alle diejenigen betroffen, die zwischen dem 7.8.2022 und dem 16.10.2023 Inhaber von Wertpapieren von Biontech oder mit Bezug zu Biontech waren.


Betroffene Inhaber von Wertpapieren von Biontech können sich gerne an Dr. Späth Rechtsanwälte mbB oder Bergdolt Rechtsanwälte wenden, um ihre Rechte zu prüfen.

Beide Kanzleien sind jeweils deutlich über 20 Jahre erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.



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